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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.07 ñ Seite 2 von 6<br />

Praxis:<br />

Probleme<br />

Fragen:<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich bei diesem Praxisfall um eine neue Kin<strong>de</strong>rtagesst‰tte (Kita). Die be-<br />

heizte Nutzfl‰che wird ¸ber 50 Quadratmeter (m ) grofl sein. Die neue Kita wird an ein<br />

bestehen<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>zentrum angebaut, <strong>de</strong>ren Heizungsanlage auch <strong>de</strong>n neuen An-<br />

bau mit W‰rme versorgen wird.<br />

Die <strong>EnEV</strong> 2009 for<strong>de</strong>rt im ß 9 (ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n),<br />

Absatz 5, dass bei groflen Anbauten im Baubestand die Auflenbauteile <strong>de</strong>s neuen Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong>teils <strong>de</strong>rmaflen geplant und erbaute wer<strong>de</strong>n, dass dieser neue Geb‰u<strong>de</strong>teil die<br />

Neubau-Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009 einh‰lt - in unserem Fall ñ gem‰fl ß 4 (Anfor-<br />

<strong>de</strong>rungen an Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>).<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2009 gilt jedoch bun<strong>de</strong>sweit f¸r Neubauten auch das Erneuerbare-<br />

Energien-W‰rmegesetz (EEW‰rmeG). Es verpflichtet Bauherrn, dass sie ihre neu er-<br />

bauten Geb‰u<strong>de</strong> teilweise mit erneuerbaren Energien heizen, k¸hlen o<strong>de</strong>r mit Warm-<br />

wasser versorgen.<br />

Greift in diesem Fall auch das Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz (EEW‰rmeG 2009)<br />

o<strong>de</strong>r muss <strong>de</strong>r Eigent¸mer nur die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) erf¸llen?<br />

ANTWORT:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Das aktuelle, bun<strong>de</strong>sweite Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz (EEW‰rmeG <strong>2011</strong>)<br />

gilt grunds‰tzlich nur f¸r Neubauten, sofern es sich nicht um ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong><br />

han<strong>de</strong>lt. Dies ist bei <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Maflnahme nicht <strong>de</strong>r Fall.<br />

F¸r Bestandsbauten r‰umt das Gesetz <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>rn das Recht eigene Lan-<br />

<strong>de</strong>sregelungen einzuf¸hren. In Ba<strong>de</strong>n-W¸rttemberg beispielsweise verpflichtet das<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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