EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.39 von 2.87<br />
Ausnahme f¸r<br />
Gemein<strong>de</strong>n<br />
ß 3 (2) Nutzungspflicht<br />
bei Sanierung<br />
‹berschuldung ‹berschuldung:<br />
Erhebliche Mehrkosten Erhebliche Mehrkosten:<br />
Beschluss <strong>de</strong>r erheb-<br />
lichen Mehrkosten<br />
÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong><br />
im Ausland im Eigentum<br />
<strong>de</strong>r ˆffentlichen Hand<br />
ß 3 (1) Neubau<br />
ß 3 (2) Sanierung<br />
ß 7 Ersatzmaflnahmen<br />
÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong>, die Eigentum o<strong>de</strong>r Besitz einer Gemein<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r eines Gemein<strong>de</strong>verban<strong>de</strong>s sind nimmt das W‰rmegesetz<br />
auch von <strong>de</strong>r Nutzungspflicht bei grundlegen<strong>de</strong>r Renovierung<br />
aus, wenn alle folgen<strong>de</strong> Bedingungen erf¸llt sind:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verband sind zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung ¸berschul<strong>de</strong>t o-<br />
<strong>de</strong>r w¸r<strong>de</strong>n sich durch die Erf¸llung <strong>de</strong>r Nutzungspflicht und<br />
durch die Durchf¸hrung von Ersatzmaflnahmen ¸berschul<strong>de</strong>n.<br />
Je<strong>de</strong> Maflnahme, mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ver-<br />
band ihrer Nutzungspflicht nachkommen kann, sind mit er-<br />
heblichen Mehrkosten verbun<strong>de</strong>n.<br />
Diese Mehrkosten beziehen sich auf die Differenz zwischen<br />
<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung unter Ber¸cksich-<br />
tigung <strong>de</strong>r Vorbildfunktion und <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n<br />
Renovierung ohne Ber¸cksichtigung <strong>de</strong>r Vorbildfunktion.<br />
Die Berechnung muss alle Kosten und Einsparungen ber¸ck-<br />
sichtigen. Dies umfasst auch diejenigen Kosten und Einspa-<br />
rungen, die innerhalb <strong>de</strong>r ¸blichen Nutzungsdauer <strong>de</strong>r Anla-<br />
gen o<strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>teile zu erwarten sind.<br />
Beschluss zu erheblichen Mehrkosten:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verband stellt durch Be-<br />
schluss fest, dass die Voraussetzung f¸r erhebliche Mehrkos-<br />
ten (siehe weiter oben) vorliegt. Dabei bleiben die jeweiligen<br />
Regelungen zur Beschlussfassung unber¸hrt.<br />
Die ˆffentliche Hand muss f¸r ihre Geb‰u<strong>de</strong> im Ausland - we<strong>de</strong>r<br />
f¸r Neubauten noch bei grundlegend renovierten Bestandsbauten<br />
- das W‰rmegesetz erf¸llen, wenn am Standort <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s<br />
¸berwiegen<strong>de</strong> Gr¸n<strong>de</strong> gegen die Erf¸llung <strong>de</strong>r Nutzungspflicht<br />
sowie gegen die Durchf¸hrung von anerkannten Ersatzmaflnah-<br />
men sprechen.<br />
ß 9 (2a)<br />
ß 9 (2a) Nr. 1<br />
ß 9 (2a) Nr. 2<br />
ß 9 (2a) Nr. 3<br />
ß 9 (3)