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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.39 von 2.87<br />

Ausnahme f¸r<br />

Gemein<strong>de</strong>n<br />

ß 3 (2) Nutzungspflicht<br />

bei Sanierung<br />

‹berschuldung ‹berschuldung:<br />

Erhebliche Mehrkosten Erhebliche Mehrkosten:<br />

Beschluss <strong>de</strong>r erheb-<br />

lichen Mehrkosten<br />

÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong><br />

im Ausland im Eigentum<br />

<strong>de</strong>r ˆffentlichen Hand<br />

ß 3 (1) Neubau<br />

ß 3 (2) Sanierung<br />

ß 7 Ersatzmaflnahmen<br />

÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong>, die Eigentum o<strong>de</strong>r Besitz einer Gemein<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r eines Gemein<strong>de</strong>verban<strong>de</strong>s sind nimmt das W‰rmegesetz<br />

auch von <strong>de</strong>r Nutzungspflicht bei grundlegen<strong>de</strong>r Renovierung<br />

aus, wenn alle folgen<strong>de</strong> Bedingungen erf¸llt sind:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verband sind zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung ¸berschul<strong>de</strong>t o-<br />

<strong>de</strong>r w¸r<strong>de</strong>n sich durch die Erf¸llung <strong>de</strong>r Nutzungspflicht und<br />

durch die Durchf¸hrung von Ersatzmaflnahmen ¸berschul<strong>de</strong>n.<br />

Je<strong>de</strong> Maflnahme, mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ver-<br />

band ihrer Nutzungspflicht nachkommen kann, sind mit er-<br />

heblichen Mehrkosten verbun<strong>de</strong>n.<br />

Diese Mehrkosten beziehen sich auf die Differenz zwischen<br />

<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung unter Ber¸cksich-<br />

tigung <strong>de</strong>r Vorbildfunktion und <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n<br />

Renovierung ohne Ber¸cksichtigung <strong>de</strong>r Vorbildfunktion.<br />

Die Berechnung muss alle Kosten und Einsparungen ber¸ck-<br />

sichtigen. Dies umfasst auch diejenigen Kosten und Einspa-<br />

rungen, die innerhalb <strong>de</strong>r ¸blichen Nutzungsdauer <strong>de</strong>r Anla-<br />

gen o<strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>teile zu erwarten sind.<br />

Beschluss zu erheblichen Mehrkosten:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verband stellt durch Be-<br />

schluss fest, dass die Voraussetzung f¸r erhebliche Mehrkos-<br />

ten (siehe weiter oben) vorliegt. Dabei bleiben die jeweiligen<br />

Regelungen zur Beschlussfassung unber¸hrt.<br />

Die ˆffentliche Hand muss f¸r ihre Geb‰u<strong>de</strong> im Ausland - we<strong>de</strong>r<br />

f¸r Neubauten noch bei grundlegend renovierten Bestandsbauten<br />

- das W‰rmegesetz erf¸llen, wenn am Standort <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s<br />

¸berwiegen<strong>de</strong> Gr¸n<strong>de</strong> gegen die Erf¸llung <strong>de</strong>r Nutzungspflicht<br />

sowie gegen die Durchf¸hrung von anerkannten Ersatzmaflnah-<br />

men sprechen.<br />

ß 9 (2a)<br />

ß 9 (2a) Nr. 1<br />

ß 9 (2a) Nr. 2<br />

ß 9 (2a) Nr. 3<br />

ß 9 (3)

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