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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.15 von 2.87<br />

W‰rme- o<strong>de</strong>r<br />

K‰lteenergiebedarf<br />

<strong>EnEV</strong>, Anlage 1 (WG)<br />

<strong>EnEV</strong>, Anlage 2 (NWG)<br />

Bekanntmachungen<br />

Als W‰rme- und K‰lteenergiebedarf erkennt das W‰rmegesetz<br />

die Summe folgen<strong>de</strong>r energetischen Geb‰u<strong>de</strong>kennwerte an:<br />

� W‰rmeenergiebedarf: Die j‰hrlich benˆtigte W‰rmemenge<br />

f¸r Heizung und Warmwasserbereitung einschliefllich <strong>de</strong>s<br />

thermischen Aufwands f¸r die ‹bergabe, Verteilung und<br />

Speicherung.<br />

� K‰lteenergiebedarf: Die j‰hrlich benˆtigte K‰ltemenge f¸r<br />

die Raumk¸hlung einschliefllich <strong>de</strong>s thermischen Aufwands<br />

f¸r die ‹bergabe, Verteilung und Speicherung.<br />

Berechnet wird <strong>de</strong>r W‰rme- und K‰lteenergiebedarf nach <strong>de</strong>n<br />

technischen Regeln <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>), je-<br />

weils entsprechend f¸r Wohngeb‰u<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>.<br />

Soweit die <strong>EnEV</strong> in diesen bei<strong>de</strong>n Anlagen keine technischen<br />

Regeln f¸r die Berechnung bestimmter Anteile <strong>de</strong>s W‰rme- und<br />

K‰lteenergiebedarfs umfasst, m¸ssen Fachleute nach <strong>de</strong>n aner-<br />

kannten Regeln <strong>de</strong>r Technik berechnen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sumweltministerium (BMU) kann im Einvernehmen mit<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sbauministerium (BMVBS) im Bun<strong>de</strong>sanzeiger auch<br />

Bekanntmachungen verˆffentlichen und auf Publikationen von<br />

sachverst‰ndigen Stellen hinweisen, die ¸ber diese anerkannten<br />

Regeln <strong>de</strong>r Technik informieren.<br />

Wohngeb‰u<strong>de</strong> Wohngeb‰u<strong>de</strong> sind aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes diejenigen<br />

Geb‰u<strong>de</strong>, die ¸berwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen. Dazu gehˆren<br />

auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ‰hnlichen Einrich-<br />

tungen. Sie sind auch Wohngeb‰u<strong>de</strong> im Sinne dieses Gesetzes.<br />

Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong> Alle Geb‰u<strong>de</strong>, die nicht <strong>de</strong>m Wohnen dienen stuft das W‰rmege-<br />

setz als Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong> ein.<br />

ß 2 (2) Nr. 9<br />

ß 2 (2) Nr. 9.a<br />

ß 2 (2) Nr. 9.b<br />

ß 2 (2) Nr. 10.a<br />

ß 2 (2) Nr. 10.b

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