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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.10 ñ Seite 4 von 7<br />

� Neubau: Wird das geplante Geb‰u<strong>de</strong> als Neubau eingestuft, f‰llt es auch unter<br />

das EEW‰rmeG. In diesem Fall muss auch die Einhaltung dieses Gesetzes nach-<br />

gewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

� Bestand: Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Erweiterung o<strong>de</strong>r einen Ausbau <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>-<br />

nen Geb‰u<strong>de</strong>s gem‰fl <strong>EnEV</strong> 2009 ß 9 (ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung und Ausbau von<br />

Geb‰u<strong>de</strong>n), f‰llt diese Erweiterung nicht unter das EEW‰rmeG und es muss auch<br />

kein Nachweis nach EEW‰rmeG gef¸hrt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Wann wird eine Erweiterung im Bestand als Neubau eingestuft?<br />

Wie eingangs erkl‰rt, unterschei<strong>de</strong>t die <strong>EnEV</strong> 2009 zwischen Baumaflnahmen f¸r<br />

Neubau o<strong>de</strong>r im Baubestand. Allerdings ist die Einstufung in <strong>de</strong>r Praxis (Neubau<br />

o<strong>de</strong>r Erweiterung) in <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> nicht ein<strong>de</strong>utig geregelt.<br />

� Zitat: <strong>EnEV</strong>, ß 9 ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Ñ(4) Bei <strong>de</strong>r Erweiterung und <strong>de</strong>m Ausbau eines Geb‰u<strong>de</strong>s um beheizte<br />

o<strong>de</strong>r gek¸hlte R‰ume mit zusammenh‰ngend min<strong>de</strong>stens 15 und<br />

hˆchstens 50 Quadratmetern Nutzfl‰che sind die betroffenen Auflen-<br />

bauteile so auszuf¸hren, dass die in Anlage 3 festgelegten W‰rme-<br />

durchgangskoeffizienten nicht ¸berschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Ist in F‰llen <strong>de</strong>s Absatzes 4 die hinzukommen<strong>de</strong> zusammenh‰ngen<strong>de</strong><br />

Nutzfl‰che grˆfler als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen Auflen-<br />

bauteile so auszuf¸hren, dass <strong>de</strong>r neue Geb‰u<strong>de</strong>teil die Vorschriften<br />

f¸r zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> nach ß 3 o<strong>de</strong>r ß 4 einh‰lt.ì<br />

Die Abgrenzung eines Geb‰u<strong>de</strong>s bil<strong>de</strong>t seine w‰rme¸bertragen<strong>de</strong> H¸lle (Auflen-<br />

w‰n<strong>de</strong>, Fenster, T¸ren, Dach, Decken usw.) Als Regel f¸r die Einstufung hat sich in<br />

<strong>de</strong>r Praxis folgen<strong>de</strong> Vorgehensweise bew‰hrt:<br />

� Neubau: Der neue und <strong>de</strong>r alte Geb‰u<strong>de</strong>teil haben keine gemeinsame, w‰rme-<br />

¸bertragen<strong>de</strong> H¸lle.<br />

� Bestandserweiterung: Grenzen bei<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> aneinan<strong>de</strong>r und ist ein ‹bergang<br />

vom alten zum neuen Geb‰u<strong>de</strong> ¸ber beheizte Fl‰chen <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle mˆglich,<br />

kann eine Einstufung als Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Geb‰u<strong>de</strong>s erfolgen.<br />

Grunds‰tzlich ist aber dann auch eine Einstufung als Neubau mˆglich.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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