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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.12 ñ Seite 3 von 6<br />

ANTWORT:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Beim Neubau eines Geb‰u<strong>de</strong>s verpflichtet das Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz<br />

(EEW‰rmeG <strong>2011</strong>) <strong>de</strong>n Eigent¸mer, dass er einen bestimmten Anteil <strong>de</strong>s Energie-<br />

bedarfs zum Heizen, Warmwasserbereiten und K¸hlen durch erneuerbare Energien<br />

ab<strong>de</strong>ckt.<br />

Alternativ erlaubt das EEW‰rmeG auch, dass <strong>de</strong>r Eigent¸mer seine Pflicht erf¸llt,<br />

in<strong>de</strong>m er die Energieeffizienz <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s durch bestimmte Energiesparmafl-<br />

nahmen ñ als anerkannte Ersatzmaflnahmen - steigert.<br />

Die jeweiligen Maflnahmen kˆnnen miteinan<strong>de</strong>r kombiniert wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Welcher W‰rmebedarf ist nach <strong>de</strong>m EEW‰rmeG <strong>2011</strong> zu ber¸cksichtigen?<br />

Grunds‰tzlich muss im Rahmen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ein Anteil <strong>de</strong>s gesamten<br />

Energiebedarfs f¸r W‰rme- und K‰lteanwendungen durch erneuerbare Energien<br />

abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.<br />

� Zitat: EEW‰rmeG <strong>2011</strong>, ß 3 Nutzungspflicht<br />

Ñ(1) Die Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n nach ß 4, die neu errichtet wer<strong>de</strong>n, m¸s-<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

sen <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von<br />

Erneuerbaren Energien nach Maflgabe <strong>de</strong>r ßß 5 und 6 <strong>de</strong>cken.Ö.ì<br />

Liegt in einem Geb‰u<strong>de</strong> ñ wie es in diesem Bauvorhaben <strong>de</strong>r Fall ist ñ kein Warm-<br />

wasserbedarfs vor, so besteht trotz<strong>de</strong>m die Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuer-<br />

barer Energien. Insofern kommt in diesem Fall keine Befreiung in Frage.<br />

2. Welche erneuerbaren Energien kˆnnen genutzt wer<strong>de</strong>n?<br />

Als erneuerbare Energien im Sinne <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> gelten:<br />

� solare Strahlungsenergie<br />

� gasfˆrmige, fl¸ssige o<strong>de</strong>r feste Biomasse<br />

� Geothermie und Umweltw‰rme.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong> Seite 3 von 6

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