EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.02 ñ Seite 8 von 12<br />
verkaufen, vermieten, vererben usw. Der Besitzer bewohnt, benutzt, be-<br />
sitzt das Geb‰u<strong>de</strong>. Ein Mieter ist beispielsweise ein Besitzer <strong>de</strong>s Geb‰u-<br />
<strong>de</strong>s. Dieses gehˆrt jedoch weiterhin <strong>de</strong>m Eigent¸mer. Wenn dieser das<br />
Geb‰u<strong>de</strong> auch selbst bewohnt, benutzt, dann ist er auch <strong>de</strong>ssen Besitzer.<br />
Zur¸ck zur ˆffentlichen Hand: Wenn ein Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong> also <strong>de</strong>r ˆf-<br />
fentlichen Hand gehˆrt o<strong>de</strong>r von ihr benutzt wird erf¸llt es die erste Bedin-<br />
gung, die es als ˆffentliches Geb‰u<strong>de</strong> im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes <strong>2011</strong>.<br />
� Die Nutzung <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s entspricht folgen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Das Geb‰u<strong>de</strong> wird entwe<strong>de</strong>r f¸r Aufgaben <strong>de</strong>r Gesetzgebung, <strong>de</strong>r vollzie-<br />
hen<strong>de</strong>n Gewalt, <strong>de</strong>r Rechtspflege genutzt, o<strong>de</strong>r das Geb‰u<strong>de</strong> dient als ˆf-<br />
fentliche Einrichtung.<br />
Geb‰u<strong>de</strong> von ˆffentlichen Unternehmen bil<strong>de</strong>n eine Ausnahme, wenn sie ihre<br />
Dienste im freien Wettbewerb mit privaten Unternehmen leisten. Dazu gehˆ-<br />
ren ˆffentliche Unternehmen:<br />
� die Getr‰nke und Essen anbieten,<br />
� f¸r Produktion, Lagerung und Vertrieb von G¸tern,<br />
� f¸r Land- und Forstwirtschaft o<strong>de</strong>r f¸r <strong>de</strong>m Gartenbau,<br />
� die zur Versorgung mit Energie o<strong>de</strong>r Wasser dienen.<br />
Auch Geb‰u<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr - in <strong>de</strong>nen milit‰rische o<strong>de</strong>r zivile G¸ter la-<br />
gern - sind keine шffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>ì im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes <strong>2011</strong>.<br />
Als Ñgemischt genutzte Geb‰u<strong>de</strong>ì <strong>de</strong>finiert das W‰rmegesetz <strong>2011</strong> ˆffentliche<br />
Geb‰u<strong>de</strong>, die ¸berwiegend f¸r Aufgaben o<strong>de</strong>r Einrichtungen genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />
welche das Gesetz ñ wie weiter oben beschrieben- anerkennt.<br />
1.3. W‰rmegesetz BW bei Heizungserneuerung beachten<br />
In Ba<strong>de</strong>n-W¸rttemberg gilt seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2008 das Erneuerbare W‰rme-<br />
Gesetz BW. Eigent¸mer von bestehen<strong>de</strong>n Wohnbauten sind ebenfalls betrof-<br />
fen, wenn sie seit Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2010 die Heizungsanlage erneuern, d.h.<br />
wenn sie <strong>de</strong>n Kessel o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zentralen W‰rmeerzeuger austau-<br />
schen.<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>