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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.47 von 2.87<br />

Kontrolle<br />

Stichproben<br />

Kontrolleur darf<br />

Grundst¸ck und<br />

Wohnung betreten<br />

sind jedoch die Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r zust‰ndig mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Behˆr<strong>de</strong>n.<br />

Die Vertreter <strong>de</strong>r zust‰ndigen Behˆr<strong>de</strong>n m¸ssen jedoch nicht in<br />

je<strong>de</strong>m einzelnen Fall ¸berpr¸fen, ob <strong>de</strong>r betroffene Geb‰u<strong>de</strong>ei-<br />

gent¸mer seine Pflichten nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llt. Es<br />

gen¸gt, wenn sie sich durch geeignete Stichproben ¸berzeugen,<br />

dass die Verpflichteten das W‰rmegesetz befolgen.<br />

Auch die gefor<strong>de</strong>rten Nachweise muss die zust‰ndige Behˆr<strong>de</strong><br />

nicht alle ¸berpr¸fen. Es gen¸gt, wenn sie diese Dokumente<br />

stichprobenartig kontrolliert und sich davon ¸berzeugt, dass sie<br />

richtig sind und dass die Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer ihren Pflichten<br />

nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz wie gefor<strong>de</strong>rt nachkommen.<br />

Die Kontrolleure ñ d.h. diejenigen Personen, die beauftragt sind<br />

<strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes zu ¸berpr¸fen - ¸berzeugen sich<br />

vor Ort ob und wie die verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer sei-<br />

nen Pflichten nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz nachkommt.<br />

Diese Kontrolleure d¸rfen ñ w‰hrend sie ihr Amt aus¸ben ñ auch<br />

die Grundst¸cke, die baulichen Anlagen sowie die Wohnungen<br />

<strong>de</strong>r verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer betreten um sich von<br />

<strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Gegebenheiten selbst zu ¸berzeugen.<br />

Das W‰rmegesetz hebt zu diesem Zweck auch das Grundrecht<br />

<strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung ñ wie es im 13. Artikel <strong>de</strong>s<br />

Grundgesetzes verankert ist ñ auf.<br />

Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien<br />

Nutzung EE ß 12 Zust‰ndigkeit<br />

Lan<strong>de</strong>srecht gilt<br />

Welche Behˆr<strong>de</strong> ist zust‰ndig f¸r<br />

das W‰rmegesetz in <strong>de</strong>r Praxis?<br />

Das W‰rmegesetz gilt bun<strong>de</strong>sweit. F¸r die praktische Anwendung<br />

sind jedoch die einzelnen Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r verantwortlich.<br />

Welche Behˆr<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n einzelnen Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>rn f¸r <strong>de</strong>n Vollzug<br />

<strong>de</strong>s W‰rmegesetzes jeweils zust‰ndig ist richtet sich nach <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Lan<strong>de</strong>srecht. Diese ƒmter informieren auf ihren Web-<br />

seiten auch welche Behˆr<strong>de</strong> f¸r die Umsetzung <strong>de</strong>s W‰rmegeset-<br />

ß 11 (1)<br />

ß 11 (2)<br />

ß 12<br />

ß 12

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