EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.47 von 2.87<br />
Kontrolle<br />
Stichproben<br />
Kontrolleur darf<br />
Grundst¸ck und<br />
Wohnung betreten<br />
sind jedoch die Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r zust‰ndig mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Behˆr<strong>de</strong>n.<br />
Die Vertreter <strong>de</strong>r zust‰ndigen Behˆr<strong>de</strong>n m¸ssen jedoch nicht in<br />
je<strong>de</strong>m einzelnen Fall ¸berpr¸fen, ob <strong>de</strong>r betroffene Geb‰u<strong>de</strong>ei-<br />
gent¸mer seine Pflichten nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llt. Es<br />
gen¸gt, wenn sie sich durch geeignete Stichproben ¸berzeugen,<br />
dass die Verpflichteten das W‰rmegesetz befolgen.<br />
Auch die gefor<strong>de</strong>rten Nachweise muss die zust‰ndige Behˆr<strong>de</strong><br />
nicht alle ¸berpr¸fen. Es gen¸gt, wenn sie diese Dokumente<br />
stichprobenartig kontrolliert und sich davon ¸berzeugt, dass sie<br />
richtig sind und dass die Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer ihren Pflichten<br />
nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz wie gefor<strong>de</strong>rt nachkommen.<br />
Die Kontrolleure ñ d.h. diejenigen Personen, die beauftragt sind<br />
<strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes zu ¸berpr¸fen - ¸berzeugen sich<br />
vor Ort ob und wie die verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer sei-<br />
nen Pflichten nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz nachkommt.<br />
Diese Kontrolleure d¸rfen ñ w‰hrend sie ihr Amt aus¸ben ñ auch<br />
die Grundst¸cke, die baulichen Anlagen sowie die Wohnungen<br />
<strong>de</strong>r verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer betreten um sich von<br />
<strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Gegebenheiten selbst zu ¸berzeugen.<br />
Das W‰rmegesetz hebt zu diesem Zweck auch das Grundrecht<br />
<strong>de</strong>r Unverletzlichkeit <strong>de</strong>r Wohnung ñ wie es im 13. Artikel <strong>de</strong>s<br />
Grundgesetzes verankert ist ñ auf.<br />
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien<br />
Nutzung EE ß 12 Zust‰ndigkeit<br />
Lan<strong>de</strong>srecht gilt<br />
Welche Behˆr<strong>de</strong> ist zust‰ndig f¸r<br />
das W‰rmegesetz in <strong>de</strong>r Praxis?<br />
Das W‰rmegesetz gilt bun<strong>de</strong>sweit. F¸r die praktische Anwendung<br />
sind jedoch die einzelnen Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r verantwortlich.<br />
Welche Behˆr<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n einzelnen Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>rn f¸r <strong>de</strong>n Vollzug<br />
<strong>de</strong>s W‰rmegesetzes jeweils zust‰ndig ist richtet sich nach <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Lan<strong>de</strong>srecht. Diese ƒmter informieren auf ihren Web-<br />
seiten auch welche Behˆr<strong>de</strong> f¸r die Umsetzung <strong>de</strong>s W‰rmegeset-<br />
ß 11 (1)<br />
ß 11 (2)<br />
ß 12<br />
ß 12