EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.3 Neues zum EEW‰rmeG ñ Seite 6 von 9<br />
30. Juli <strong>2011</strong><br />
Eigent¸mer nach einer nˆtigen Erneuerung ihrer Heizungsanlage<br />
min<strong>de</strong>stens zehn Prozent <strong>de</strong>s W‰rmebedarfs ihrer Wohngeb‰u<strong>de</strong><br />
aus erneuerbaren Quellen zu <strong>de</strong>cken. Um das Gesetz auf seine<br />
Wirkung hin zu ¸berpr¸fen und gegebenenfalls zu novellieren, hat<br />
das Umweltministerium jetzt einen Erfahrungsbericht<br />
verˆffentlicht.<br />
In <strong>de</strong>n n‰chsten Wochen pr¸ft das Umweltministerium wie dieser<br />
erneuerbare Energieanteil noch erhˆht wer<strong>de</strong>n kann. Ab 2013 soll<br />
dann ein novelliertes Gesetz vorliegen.<br />
� www.um.ba<strong>de</strong>n-wuerttemberg.<strong>de</strong> | Presseinfo vom 09.08.<strong>2011</strong><br />
Baurecht: Das Baugesetzbuch wur<strong>de</strong> ge‰n<strong>de</strong>rt im<br />
Sinne <strong>de</strong>s Klimaschutzes in St‰dten und Gemein<strong>de</strong>n<br />
Nach <strong>de</strong>m Gesetz zur Fˆr<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Klimaschutzes bei <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung in <strong>de</strong>n St‰dten und Gemein<strong>de</strong>n, welches am<br />
30.07.<strong>2011</strong> in Kraft getreten ist, kˆnnen Kommunen bei <strong>de</strong>r<br />
Planung von Bauvorhaben Klimaschutzaspekte st‰rker<br />
ber¸cksichtigen.<br />
Neben Einzelgeb‰u<strong>de</strong>n sollen vor allem innerst‰dtische<br />
Altbauquartiere energieeffizienter wer<strong>de</strong>n. Weil Bauherren bei<br />
Vorhaben vereinzelt mit Baurecht in Konflikt kommen kˆnnen ñ<br />
etwa, wenn ein saniertes Geb‰u<strong>de</strong> durch W‰rmed‰mmung dicker<br />
wird als zuvor ñ, wird eine nachtr‰gliche W‰rmed‰mmung<br />
bauplanungsrechtlich beg¸nstigt: So kˆnnen etwa geringf¸gige<br />
Abweichungen von <strong>de</strong>m festgesetzten Mafl <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
zul‰ssig sein. Auch die Zul‰ssigkeit von Photovoltaik-Anlagen im<br />
Auflenbereich an o<strong>de</strong>r auf Geb‰u<strong>de</strong>n wird erleichtert.<br />
Als Beispiel lautet <strong>de</strong>r ß 248 (Son<strong>de</strong>rregelung zur sparsamen und<br />
effizienten Nutzung von Energie) wie folgt: ÑIn Gebieten mit<br />
Bebauungspl‰nen o<strong>de</strong>r Satzungen nach ß 34 Absatz 4 Satz 1<br />
Nummer 2 o<strong>de</strong>r 3 sind bei Maflnahmen an bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>n<br />
zum Zwecke <strong>de</strong>r Energieeinsparung geringf¸gige Abweichungen von<br />
<strong>de</strong>m festgesetzten Mafl <strong>de</strong>r baulichen Nutzung, <strong>de</strong>r Bauweise und<br />
<strong>de</strong>r ¸berbaubaren Grundst¸cksfl‰che zul‰ssig, soweit dies mit<br />
nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar<br />
ist. Satz 1 gilt entsprechend f¸r Anlagen zur Nutzung solarer<br />
Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Auflenwandfl‰chen. In<br />
<strong>de</strong>n im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gelten die S‰tze 1 und<br />
2 entsprechend f¸r Abweichungen vom Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>s Einf¸gens in<br />
die Eigenart <strong>de</strong>r n‰heren Umgebung (ß 34 Absatz 1 Satz 1).ì<br />
Informationen zu <strong>de</strong>m neuen Gesetz und seinen Konsequenzen<br />
fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n Webseiten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbauministeriums.<br />
Das Gesetz selbst kˆnnen Sie entwe<strong>de</strong>r kostenfrei als Leseversion<br />
auf <strong>de</strong>n Webseiten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sanzeiger-Verlages einsehen o<strong>de</strong>r