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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.6 ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ñ Seite 6 von 12<br />

Was ist <strong>de</strong>r Unterschied zwischen ÑEigent¸merì und ÑBesitzerì?<br />

Dem Eigent¸mer gehˆrt das Geb‰u<strong>de</strong>. Er darf es vermieten, ver-<br />

kaufen und vererben. Der Besitzer bewohnt, benutzt bzw. besitzt<br />

das Geb‰u<strong>de</strong> beispielsweise als Mieter o<strong>de</strong>r P‰chter. Wenn <strong>de</strong>r<br />

Eigent¸mer sein Geb‰u<strong>de</strong> selbst bewohnt o<strong>de</strong>r benutzt, wird er<br />

auch zu <strong>de</strong>ssen Besitzer.<br />

Typische ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> sind die Dienstsitze von Ministerien,<br />

Rath‰usern, Finanz‰mtern o<strong>de</strong>r Kreiswehrersatz‰mtern. Wohnh‰u-<br />

ser gehˆren also nicht dazu, auch wenn sie von <strong>de</strong>r ˆffentlichen<br />

Hand erbaut und finanziell gefˆr<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, beispielsweise als<br />

sozialer Wohnungsbau.<br />

Wenn ˆffentliche Unternehmen ihre Dienste im freien Wettbewerb<br />

mit privaten Unternehmen leisten, bil<strong>de</strong>n ihre Geb‰u<strong>de</strong> auch eine<br />

Ausnahme zur Vorbildfunktion nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz <strong>2011</strong>, insbe-<br />

son<strong>de</strong>re wenn sie Speisen und Getr‰nke abgeben sowie Produkti-<br />

ons-, Lager- o<strong>de</strong>r Vertriebsbauten umfassen. Geb‰u<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Land-<br />

und Forstwirtschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Gartenbaus sowie zur Versorgung mit<br />

Energie o<strong>de</strong>r Wasser bil<strong>de</strong>n auch Ausnahmen, genau wie die Bauten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr, die milit‰rische o<strong>de</strong>r zivile G¸ter lagern. Wenn<br />

ein Geb‰u<strong>de</strong> nicht vollst‰ndig son<strong>de</strong>rn nur ¸berwiegend als ˆffent-<br />

liches Geb‰u<strong>de</strong> genutzt wird, ist es ein Ñgemischt genutztes Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong>ì im Sinn <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes <strong>2011</strong>.<br />

Unterschiedliche Regeln im Baubestand<br />

Auch das erneuerte W‰rmegesetz <strong>2011</strong> gilt vorwiegend f¸r Neubau-<br />

ten. Im Baubestand greift das Gesetz nur wenn ein ˆffentliches<br />

Geb‰u<strong>de</strong> grundlegend renoviert wird. Dann muss die ˆffentliche<br />

Hand als Eigent¸merin daf¸r sorgen sowie als Besitzerin sicherstel-<br />

len, dass <strong>de</strong>r W‰rme- und K‰lteenergiebedarf <strong>de</strong>s sanierten Geb‰u-<br />

<strong>de</strong>s die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes erf¸llt, wie folgt:<br />

� Biogas muss min<strong>de</strong>stens 25 Prozent <strong>de</strong>s W‰rme- und K‰lteener-<br />

giebedarfs <strong>de</strong>s sanierten ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>s <strong>de</strong>cken.<br />

� Solarenergie, feste o<strong>de</strong>r fl¸ssige Biomasse, Geothermie, Um-<br />

weltw‰rme o<strong>de</strong>r K‰lte aus erneuerbaren Energien m¸ssen je-<br />

weils min<strong>de</strong>stens 15 Prozent <strong>de</strong>s W‰rme- und K‰lteenergiebe-<br />

darfs <strong>de</strong>s sanierten ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>s <strong>de</strong>cken.<br />

Diese Regeln gelten auch dann, wenn die ˆffentliche Hand ihre<br />

ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong> im Ausland umfassend saniert.<br />

Das W‰rmegesetz <strong>2011</strong> bezeichnet die umfassend energetisch sa-<br />

nierten Bestandsbauten als Ñgrundlegend renoviertì und setzt da-<br />

mit <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r EU-Richtlinie Ñgrˆflere Renovierungì in<br />

Deutschland um. Ein Bestandsbau wird im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes<br />

<strong>2011</strong> grundlegend renoviert, wenn man innerhalb von zwei Jahren

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