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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.30 von 2.87<br />

ß 5 Neubau (5) Satz 3 � Erneuerbare K‰lte:<br />

ß 6 (1) Satz 1<br />

Neubau<br />

ß 6 (2) Neubau<br />

o<strong>de</strong>r Sanierung<br />

Anlage, Nr. V<br />

Abw‰rme<br />

Wird die K‰lte mit Hilfe einer thermischen K‰lteerzeugungs-<br />

anlage erzeugt, unter direkter Zufuhr von W‰rme, gilt <strong>de</strong>r<br />

Anteil, <strong>de</strong>r auch im Falle einer reinen W‰rmeerzeugung (oh-<br />

ne K‰lteerzeugung) aus <strong>de</strong>m gleichen Energietr‰ger gilt.<br />

� Mehrere Geb‰u<strong>de</strong>:<br />

Verpflichtete kˆnnen ihre Nutzungspflicht auch gemeinsam<br />

nachkommen, wenn ihre Geb‰u<strong>de</strong> in r‰umlichem Zusam-<br />

menhang stehen. Sie m¸ssen in diesem Fall ihren W‰rme-<br />

und K‰lteenergiebedarf insgesamt <strong>de</strong>rmaflen <strong>de</strong>cken, dass<br />

sie die Summe ihrer einzelnen Nutzungspflichten erf¸llen.<br />

� ÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong>:<br />

Bei ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n kˆnnen die Verpflichteten ihrer<br />

Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz ñ sei es f¸r Neubau-<br />

ten o<strong>de</strong>r f¸r die grundlegen<strong>de</strong> Renovierung von Bestandsbau-<br />

ten ñ nachkommen, wenn ihre Geb‰u<strong>de</strong> in einer Liegenschaft<br />

stehen und sie <strong>de</strong>ren W‰rme- und K‰lteenergiebedarf insge-<br />

samt <strong>de</strong>rmaflen <strong>de</strong>cken, dass sie die Summe <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Verpflichtungen nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llen.<br />

� Anfor<strong>de</strong>rung an die Abw‰rme-Nutzung:<br />

Wer als Verpflichteter Abw‰rme als Ersatzmaflnahme nutzt<br />

muss auch die speziellen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes<br />

beachten, wie sie in <strong>de</strong>r Anlage geregelt sind.

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