EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.05 ñ Seite 6 von 8<br />
3. Muss die neue Heizung bestimmte Energieeffizienz-Anfor<strong>de</strong>rungen erf¸llen?<br />
Fazit:<br />
F¸r <strong>de</strong>n Fall einer Geb‰u<strong>de</strong>erweiterung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Teilerneuerung<br />
o<strong>de</strong>r vollst‰ndigen Erneuerung <strong>de</strong>r Anlagentechnik im Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>r<br />
Voraussetzung, dass <strong>de</strong>r neue Geb‰u<strong>de</strong>teil und das Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> die Anlagen-<br />
technik gemeinsam nutzen, kann auch unter Beachtung <strong>de</strong>s Wirtschaftlichkeitsge-<br />
botes nach ß 5 <strong>de</strong>s Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009) nicht davon ausge-<br />
gangen wer<strong>de</strong>n, dass die energetische Qualit‰t <strong>de</strong>r neuen Anlage <strong>de</strong>r Referenzan-<br />
lage zu entsprechen hat. Eine solche indirekte Nachr¸stverpflichtung sieht <strong>de</strong>r Ge-<br />
setzgeber nicht vor.<br />
Wird im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterung eines Geb‰u<strong>de</strong>s um mehr als 50 m<br />
Nutzfl‰che (beheizte und/o<strong>de</strong>r gek¸hlte Fl‰che) die f¸r bei<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>teile W‰rme und<br />
Warmwasser liefern<strong>de</strong> Anlage im vorhan<strong>de</strong>nen Geb‰u<strong>de</strong> vollst‰ndig o<strong>de</strong>r teilweise er-<br />
setzt, so gelten f¸r die einzubauen<strong>de</strong> Anlagentechnik nur die Anfor<strong>de</strong>rungen nach<br />
<strong>EnEV</strong> 2009 ß 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen W‰rmeerzeugersys-<br />
temen) und ß 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen) sowie Anlage 4a<br />
(Anfor<strong>de</strong>rungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen W‰rmeerzeu-<br />
gersystemen).<br />
Da sich auch in diesem Fall die Maflnahmen am neuen Geb‰u<strong>de</strong> nur auf die w‰rme-<br />
¸bertragen<strong>de</strong> Umfassungsfl‰che beziehen kˆnnen, gelten grunds‰tzlich die in <strong>de</strong>r Aus-<br />
legung <strong>de</strong>r FK Bautechnik get‰tigten Aussagen auch f¸r diesen Fall. Der Unterschied<br />
ist lediglich darin zu sehen, dass bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>m Refe-<br />
renzgeb‰u<strong>de</strong> f¸r dieses die Anlagentechnik anzusetzen ist, die sich unter Einbezie-<br />
hung <strong>de</strong>r ƒn<strong>de</strong>rungen im Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> ergibt.<br />
Als w‰rme¸bertragen<strong>de</strong> Umfassungsfl‰che <strong>de</strong>s Referenzgeb‰u<strong>de</strong>s ist in <strong>de</strong>r Anlage 1<br />
(Anfor<strong>de</strong>rungen an Wohngeb‰u<strong>de</strong>), Tabelle 1 (Ausf¸hrung <strong>de</strong>s Referenzgeb‰u<strong>de</strong>s )<br />
vorgegebene zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>