EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.6 ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ñ Seite 5 von 12<br />
Erneuerbare K‰lte im Blick<br />
Eigentlich m¸sste die Novelle ÑErneuerbare-Energien-W‰rme- und<br />
K‰ltegesetzì heiflen, <strong>de</strong>nn in <strong>de</strong>m gesamten W‰rmegesetz <strong>2011</strong><br />
erscheint je<strong>de</strong>s Mal, wenn von ÑW‰rmeì die Re<strong>de</strong> ist die neue Er-<br />
g‰nzung Ñund K‰lteì. Sprach das W‰rmegesetz 2009 noch von<br />
ÑNetzen <strong>de</strong>r Nah- o<strong>de</strong>r Fernw‰rmeversorgungì, pr‰zisiert die No-<br />
velle ÑW‰rme- o<strong>de</strong>r K‰ltenetzeì und spricht von <strong>de</strong>r Ñinsgesamt<br />
verteilten W‰rme o<strong>de</strong>r K‰lteì.<br />
Die Begriffe ÑFernw‰rme o<strong>de</strong>r Fernk‰lteì <strong>de</strong>finiert das erneuerte<br />
W‰rmegesetz <strong>2011</strong> als diejenige ÑW‰rme o<strong>de</strong>r K‰lte, die in Form<br />
von Dampf, heiflem Wasser o<strong>de</strong>r kalten Fl¸ssigkeiten durch ein<br />
W‰rme- o<strong>de</strong>r K‰ltenetz verteilt wirdì. Zwar war die erneuerbare<br />
K‰lte auch im ersten W‰rmegesetz 2009 bereits inbegriffen, jedoch<br />
leicht zu ¸bersehen. Diese Gefahr besteht nun nicht mehr, weil das<br />
neue W‰rmegesetz ausdr¸cklich ÑW‰rme und K‰lteì o<strong>de</strong>r ÑW‰rme-<br />
und K‰lteenergiebedarfì auff¸hrt.<br />
Die Novelle <strong>de</strong>finiert ÑErneuerbare K‰lteì als die K‰lte aus erneu-<br />
erbaren Energien, die entwe<strong>de</strong>r direkt <strong>de</strong>m Erdbo<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Wasser entnommen und technisch nutzbar gemacht wird o<strong>de</strong>r die<br />
indirekt aus W‰rme technisch nutzbar gemacht wird, die ihrerseits<br />
aus erneuerbaren Energien entstammt (Geothermie, Umweltw‰r-<br />
me, Solarw‰rme o<strong>de</strong>r W‰rme aus Biomasse).<br />
÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong> einen Schritt voraus<br />
Es ist nicht das erste Mal, dass ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r EU eine<br />
energetische Son<strong>de</strong>rrolle spielen. Bereits die Energieeinsparverord-<br />
nung (<strong>EnEV</strong> 2007) ñ sie setzte die EU-Richtlinie f¸r energieeffiziente<br />
Geb‰u<strong>de</strong> um - verpflichtete die Eigent¸mer bestimmter Dienstleis-<br />
tungsgeb‰u<strong>de</strong> einen Energieausweis gut sichtbar auszuh‰ngen wenn<br />
viele B¸rger sie besuchen, weil sie darin auf ¸ber 1.000 Quadrat-<br />
metern ˆffentliche Dienste wahrnehmen kˆnnen.<br />
Auch die neue EU-Richtlinie f¸r erneuerbare Energien baut auf die<br />
Vorbildwirkung ˆffentlicher Bauten. Die Novelle <strong>de</strong>s W‰rmegeset-<br />
zes nimmt die ˆffentliche Hand vielfach in die Pflicht, r‰umt ihr<br />
jedoch auch etliche Ausnahmeregeln ein. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um<br />
Bun<strong>de</strong>s-, Lan<strong>de</strong>s- und Kommunalbauten sowohl in Deutschland als<br />
auch im Ausland ñ wenn sie Eigentum <strong>de</strong>r ˆffentlichen Hand sind.<br />
Diese Vorbildrolle beschr‰nkt sich allerdings nur auf bestimmte<br />
Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>, wenn die ˆffentliche Hand <strong>de</strong>ren Eigent¸mer<br />
o<strong>de</strong>r Besitzer ist und wenn die Bauten f¸r bestimmte Aufgaben<br />
(Gesetzgebung, vollziehen<strong>de</strong> Gewalt, Rechtspflege) genutzt wer-<br />
<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r als ˆffentliche Einrichtung dienen.