EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.08 ñ Seite 3 von 5<br />
ANTWORTEN:<br />
Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />
Das Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz (EEW‰rmeG <strong>2011</strong>) soll sicherstellen,<br />
dass erneuerbare Energien grunds‰tzlich bei Neubauten verwandt wer<strong>de</strong>n, soweit<br />
dies mˆglich ist. Alternativ stehen Bauherren auch Kompensationsmaflnahmen als<br />
anerkannte Ersatzmaflnahmen offen, sofern keine vollst‰ndige Erf¸llung <strong>de</strong>s EE-<br />
W‰rmeG durch <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarer Energien mˆglich o<strong>de</strong>r sinnvoll ist.<br />
1. EEW‰rmeG durch Kombination von Maflnahmen erf¸llen<br />
Kann die Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s EEW‰rmeG nicht durch eine einzelne Maflnahme (bei-<br />
spielsweise solare Trinkwassererw‰rmung) erreicht wer<strong>de</strong>n, so ist eine Kombination<br />
von mehreren Maflnahmen mˆglich. Dies gilt auch f¸r die im EEW‰rmeG <strong>de</strong>finierten<br />
Kompensationsmaflnahmen.<br />
� Zitat: EEW‰rmeG, ß 8 Kombination, Abs. 1<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Ñ(1) Erneuerbare Energien und Ersatzmaflnahmennach ß 7 kˆnnen zur Erf¸llung<br />
<strong>de</strong>r Pflicht nach ß 3Abs. 1 untereinan<strong>de</strong>r und miteinan<strong>de</strong>r kombiniert wer<strong>de</strong>n.ì<br />
2. EEW‰rmeG durch Unterschreiten <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong>-Anfor<strong>de</strong>rungen erf¸llen<br />
Die Unterschreitung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> um min<strong>de</strong>stens 15 % gilt ebenfalls<br />
als Kompensationsmaflnahme, sofern es sich nicht um ein ˆffentliches Geb‰ud e<br />
han<strong>de</strong>lt. Diese Unterschreitung muss sowohl f¸r die Grenzwerte bez¸glich <strong>de</strong>r Ge-<br />
b‰u<strong>de</strong>h¸lle als auch f¸r <strong>de</strong>n maximale zul‰ssigen Prim‰renergiebedarf nachgewie-<br />
sen wer<strong>de</strong>n.<br />
� Zitat: EEW‰rmeG, Anhang VII. Maflnahmen zur Einsparung von Energie<br />
Ñ1. Maflnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmafl-<br />
nahme nach ß 7, Absatz 1 Nummer. 2, wenn damit bei <strong>de</strong>r Errichtung von<br />
Geb‰u<strong>de</strong>n<br />
a) <strong>de</strong>r jeweilige Hˆchstwert <strong>de</strong>s Jahres-Prim‰renergiebedarfs und<br />
b) die jeweiligen f¸r das konkrete Geb‰u<strong>de</strong> zu erf¸llen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an die W‰rmed‰mmung <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>