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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.32 von 2.87<br />

Fernw‰rme- o<strong>de</strong>r<br />

Fernk‰ltenetz<br />

ß 5 Neubau<br />

ß 5a Bestand<br />

Anlage, Nr. VIII<br />

Fernw‰rme o<strong>de</strong>r<br />

Fernk‰lte<br />

Solarthermischer<br />

Ertrag an<strong>de</strong>ren<br />

Geb‰u<strong>de</strong>n zuleiten<br />

Nur bei Sanierung<br />

ˆffentlicher Geb‰u<strong>de</strong><br />

Auch Dritte mˆglich<br />

ß 3 Absatz 1 bis 4<br />

Nutzungspflicht<br />

Anschluss an Fernw‰rme- o<strong>de</strong>r Fernk‰ltenetz als Ersatz:<br />

Deckungsanteil:<br />

Der W‰rme- und K‰lteenergiebedarf muss min<strong>de</strong>stens in <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Hˆhe anteilig ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n:<br />

- Maflgeblicher Anteil ist <strong>de</strong>r Nutzungsanteil <strong>de</strong>n das<br />

W‰rmegesetz bei Neubau und grundlegen<strong>de</strong>r Sanierung<br />

von ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n for<strong>de</strong>rt, f¸r die erneuerbare<br />

Energie aus <strong>de</strong>r die Fernw‰rme o<strong>de</strong>r Fernk‰lte ganz o-<br />

<strong>de</strong>r teilweise stammt.<br />

- Bei <strong>de</strong>r Berechnung wird nur die bezogene Menge <strong>de</strong>r<br />

Fernw‰rme o<strong>de</strong>r Fernk‰lte angerechnet, die rechnerisch<br />

aus Erneuerbaren Energien, aus Anlagen zur Nutzung<br />

von Abw‰rme o<strong>de</strong>r aus KWK-Anlagen stammt.<br />

� Anfor<strong>de</strong>rungen an Fernw‰rme- o<strong>de</strong>r Fernk‰ltenutzung:<br />

Wer als verpflichtete Eigent¸mer sein Geb‰u<strong>de</strong> als Ersatz-<br />

maflnahme an ein W‰rmenetz anschlieflt, muss die speziel-<br />

len Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes beachten.<br />

Solarthermische Anlagen als anerkannte Ersatzmaflnahme:<br />

� ÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong> grundlegend renoviert:<br />

Die ˆffentliche Hand kann ihre Nutzungspflicht im Falle ei-<br />

ner grundlegen<strong>de</strong>n Sanierung eines ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>s -<br />

<strong>de</strong>ssen Eigent¸merin sie ist ñ auch dadurch erf¸llen, in<strong>de</strong>m<br />

sie auf <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s solarthermische Anlagen in-<br />

stalliert, <strong>de</strong>ren erzeugte W‰rme o<strong>de</strong>r K‰lte jedoch von an-<br />

<strong>de</strong>ren Geb‰u<strong>de</strong>n genutzt wird.<br />

� Betreiber:<br />

Diese solarthermischen Anlagen kann <strong>de</strong>r Eigent¸mer selbst<br />

betreiben o<strong>de</strong>r sie kˆnnen von Dritten betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

� Nicht als W‰rmegesetz-Erf¸llung anerkannt:<br />

Die Eigent¸mer <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r solarthermische Er-<br />

trag zugute kommt kˆnnen diese Solarenergie-Nutzung sich<br />

jedoch nicht als Pflichterf¸llung nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz<br />

<strong>2011</strong> anerkennen lassen.<br />

ß 7 (1) Nr. 3<br />

ß 7 (2)

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