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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.22 von 2.87<br />

Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien<br />

Neubau ñ wie hoch muss <strong>de</strong>r Anteil<br />

erneuerbarer Energien sein?<br />

Nutzung EE ß 5 Anteil Erneuerbarer Energien<br />

Solarenergie<br />

15 Prozent <strong>de</strong>cken<br />

Anlage, Nr. I<br />

Solare Strahlungsenergie<br />

Zus‰tzliche<br />

Son<strong>de</strong>rregel f¸r<br />

Wohngeb‰u<strong>de</strong><br />

Bauherren und Eigent¸mer, die vom W‰rmegesetz verpflichtet<br />

wer<strong>de</strong>n, kˆnnen prinzipiell frei w‰hlen, welche Art von aner-<br />

kannten erneuerbaren Energien sie nutzen o<strong>de</strong>r welche <strong>de</strong>r opti-<br />

onalen Ersatzmaflnahmen sie durchf¸hren. Weil die Investitions-<br />

und Brennstoffkosten jedoch je nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />

Energien stark variieren kˆnnen, regelt das W‰rmegesetz wie<br />

grofl <strong>de</strong>r erneuerbare Anteil sein muss, damit die Betroffenen<br />

ihre Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llen.<br />

� Solare Strahlungsenergie:<br />

Min<strong>de</strong>stens 15 Prozent <strong>de</strong>s W‰rme- und K‰lteenergiebedarfs<br />

<strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s m¸ssen Verpflichtete durch Sonnenenergie<br />

<strong>de</strong>cken, damit sie ihre Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmege-<br />

setz erf¸llen. Allerdings z‰hlt nur die aktive Nutzung <strong>de</strong>r so-<br />

laren Strahlungsenergie. Passive Solargewinne durch Fenster<br />

und Auflenbauteile erkennt das Gesetz nicht an.<br />

Wer als Verpflichteter die Sonnenenergie nutzt muss auch die<br />

speziellen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes beachten. Die-<br />

se Regeln gelten sowohl f¸r Wohn- als auch f¸r Nichtwohnge-<br />

b‰u<strong>de</strong>, die unter das EEW‰rmeG fallen.<br />

F¸r Wohngeb‰u<strong>de</strong> regelt das W‰rmegesetz die Erf¸llung <strong>de</strong>r<br />

Nutzungspflicht auch ¸ber eine alternative Son<strong>de</strong>rregel. Die-<br />

se setzt als Min<strong>de</strong>stgrˆfle die Aperturfl‰che <strong>de</strong>s Sonnenkollek-<br />

tors im Verh‰ltnis zur Nutzfl‰che <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Wohn-<br />

hauses. Das Gesetz unterschei<strong>de</strong>t dabei zwischen kleinen<br />

Wohnh‰usern und groflen Wohngeb‰u<strong>de</strong>n, wie folgt:<br />

ß 5<br />

ß 5 (1)

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