EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.22 von 2.87<br />
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien<br />
Neubau ñ wie hoch muss <strong>de</strong>r Anteil<br />
erneuerbarer Energien sein?<br />
Nutzung EE ß 5 Anteil Erneuerbarer Energien<br />
Solarenergie<br />
15 Prozent <strong>de</strong>cken<br />
Anlage, Nr. I<br />
Solare Strahlungsenergie<br />
Zus‰tzliche<br />
Son<strong>de</strong>rregel f¸r<br />
Wohngeb‰u<strong>de</strong><br />
Bauherren und Eigent¸mer, die vom W‰rmegesetz verpflichtet<br />
wer<strong>de</strong>n, kˆnnen prinzipiell frei w‰hlen, welche Art von aner-<br />
kannten erneuerbaren Energien sie nutzen o<strong>de</strong>r welche <strong>de</strong>r opti-<br />
onalen Ersatzmaflnahmen sie durchf¸hren. Weil die Investitions-<br />
und Brennstoffkosten jedoch je nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />
Energien stark variieren kˆnnen, regelt das W‰rmegesetz wie<br />
grofl <strong>de</strong>r erneuerbare Anteil sein muss, damit die Betroffenen<br />
ihre Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llen.<br />
� Solare Strahlungsenergie:<br />
Min<strong>de</strong>stens 15 Prozent <strong>de</strong>s W‰rme- und K‰lteenergiebedarfs<br />
<strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s m¸ssen Verpflichtete durch Sonnenenergie<br />
<strong>de</strong>cken, damit sie ihre Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmege-<br />
setz erf¸llen. Allerdings z‰hlt nur die aktive Nutzung <strong>de</strong>r so-<br />
laren Strahlungsenergie. Passive Solargewinne durch Fenster<br />
und Auflenbauteile erkennt das Gesetz nicht an.<br />
Wer als Verpflichteter die Sonnenenergie nutzt muss auch die<br />
speziellen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes beachten. Die-<br />
se Regeln gelten sowohl f¸r Wohn- als auch f¸r Nichtwohnge-<br />
b‰u<strong>de</strong>, die unter das EEW‰rmeG fallen.<br />
F¸r Wohngeb‰u<strong>de</strong> regelt das W‰rmegesetz die Erf¸llung <strong>de</strong>r<br />
Nutzungspflicht auch ¸ber eine alternative Son<strong>de</strong>rregel. Die-<br />
se setzt als Min<strong>de</strong>stgrˆfle die Aperturfl‰che <strong>de</strong>s Sonnenkollek-<br />
tors im Verh‰ltnis zur Nutzfl‰che <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Wohn-<br />
hauses. Das Gesetz unterschei<strong>de</strong>t dabei zwischen kleinen<br />
Wohnh‰usern und groflen Wohngeb‰u<strong>de</strong>n, wie folgt:<br />
ß 5<br />
ß 5 (1)