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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.07 ñ Seite 4 von 6<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

b‰u<strong>de</strong>s im o. a. Sinne erf¸llt. Dies ist im Einzelfall anhand <strong>de</strong>r Gesamt-<br />

schau <strong>de</strong>r Umst‰n<strong>de</strong> zu beurteilen.<br />

Beispiele: Der Anbau eines Hobbyraums, Wintergarten o<strong>de</strong>r Arbeitszim-<br />

mers schafft kein neues Geb‰u<strong>de</strong> und lˆst die Nutzungspflicht nach ß 3<br />

Abs. 1 EEW‰rmeG nicht aus.<br />

Der Anbau einer Doppelhaush‰lfte schafft in <strong>de</strong>r Regel ein neues Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong> und lˆst die Nutzungspflicht nach ß 3 Abs. 1 EEW‰rmeG aus.<br />

Ungeachtet <strong>de</strong>ssen ist weiter zu pr¸fen, ob <strong>de</strong>r Anbau die Voraussetzun-<br />

gen nach ß 4 EEW‰rmeG erf¸llt. Sofern das angebaute Geb‰u<strong>de</strong> dann<br />

unter die Nutzungspflicht <strong>de</strong>s ß 3 Abs. 1 EEW‰rmeG f‰llt, muss <strong>de</strong>r<br />

W‰rmeenergiebedarf nur f¸r das neu errichtete Geb‰u<strong>de</strong> geson<strong>de</strong>rt er-<br />

mittelt wer<strong>de</strong>n.ì<br />

2. Woran erkannt man ein selbstst‰ndigen Geb‰u<strong>de</strong> im Bestand?<br />

Wie erkannt man, ob ein Geb‰u<strong>de</strong> die Voraussetzungen f¸r die Nutzungspflicht<br />

nach <strong>de</strong>m EEW‰rmeG 2009 erf¸llt? Als Kriterien, wann von man vom Vorliegen ei-<br />

nes neuen Geb‰u<strong>de</strong>s sprechen kann, ist dort ebenfalls ausgef¸hrt:<br />

� Zitat: BMU: Anwendungshinweise zum Vollzug <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-<br />

W‰rmegesetzes: Anwendung auf An- und Umbauten (Hinweis Nr. 2/2010)<br />

ÑF¸r das Vorliegen eines neuen Geb‰u<strong>de</strong>s kˆnnen z. B. sprechen:<br />

� die selbst‰ndige Nutzbarkeit;<br />

� ein trennbarer r‰umlicher und funktionaler Zusammenhang,<br />

� die Abgrenzung durch die w‰rme¸bertragen<strong>de</strong> Umfassungsfl‰che,<br />

� eine eigene Hausnummer,<br />

� die Eigentumsgrenzen,<br />

� ein eigener Eingang,<br />

� die Trennung durch Brandw‰n<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

� eine eigenst‰ndige W‰rmeversorgung.ì<br />

3. F¸hrt die gemeinsame Trennwand zum Ausschluss <strong>de</strong>r Nutzungspflicht?<br />

Aus <strong>de</strong>r oben zitierten Liste <strong>de</strong>r Kriterien ist ein<strong>de</strong>utig erkennbar, dass allein das<br />

Vorhan<strong>de</strong>nsein einer gemeinsamen Trennwand einen neu erbauten Anbau nicht zu<br />

einer Baumaflnahme im Bestand (Erweiterung) wer<strong>de</strong>n l‰sst.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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