EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.37 von 2.87<br />
Befreiung auf Antrag<br />
bei Neubauten<br />
ß 3 (1) Neubau<br />
Auf Antrag wegen Aufwand o<strong>de</strong>r unbilliger H‰rte befreit:<br />
Das W‰rmegesetz beruht auf <strong>de</strong>m Prinzip, dass die Nutzung<br />
von erneuerbaren Energien und die Durchf¸hrung von Ersatz-<br />
maflnahmen f¸r die verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer nor-<br />
malerweise wirtschaftlich sind.<br />
Ein verpflichteter Eigent¸mer muss das W‰rmegesetz aus-<br />
nahmsweise nicht erf¸llen, wenn die zust‰ndige Behˆr<strong>de</strong> ihn<br />
auf Antrag davon befreit.<br />
In seinem Antrag muss er nachweisen, dass er f¸r sein Ge-<br />
b‰u<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r erneuerbare Energien nutzen noch anerkannte<br />
Energiesparmaflnahmen durchf¸hren kann, weil seine beson-<br />
<strong>de</strong>ren Umst‰n<strong>de</strong> einen unangemessenen Aufwand erfor<strong>de</strong>rn<br />
w¸r<strong>de</strong>n und es zu einer unbilligen H‰rte f¸hren w¸r<strong>de</strong>.<br />
Befreiungskriterien Im konkreten Einzelfall entschei<strong>de</strong>t die Behˆr<strong>de</strong> ob sie <strong>de</strong>n ver-<br />
÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong><br />
grundlegend saniert<br />
ß 3 (2) Nutzungspflicht<br />
bei Sanierung<br />
ß 7 Ersatzmaflnahmen<br />
ß 5a Anteil EE im Bestand<br />
ß 6 (2) Mehrere Geb‰u<strong>de</strong><br />
pflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer auf Antrag befreit und er das<br />
W‰rmegesetz ausnahmsweise nicht erf¸llen muss. Die Vertreter<br />
<strong>de</strong>r Behˆr<strong>de</strong> orientieren sich dabei an folgen<strong>de</strong>n Aspekten:<br />
� Wie sind die persˆnlichen Umst‰n<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Anragstellers?<br />
� Wie sind die sachlichen Umst‰n<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Stan-<br />
dortes und <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Bebauung?<br />
� F¸hrt eine beson<strong>de</strong>rs ung¸nstige bauliche Situation zu erheb-<br />
lichen Mehrbelastungen f¸r <strong>de</strong>n Eigent¸mer?<br />
� Wie lange wird das Geb‰u<strong>de</strong> voraussichtlich genutzt?<br />
Zur Erinnerung: Wenn <strong>de</strong>r Eigent¸mer eines ˆffentlichen Be-<br />
standsgeb‰u<strong>de</strong>s die ˆffentliche Hand ist, muss sie im Falle einer<br />
grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf<br />
teilweise durch erneuerbaren Energien <strong>de</strong>cken, wie das W‰rme-<br />
gesetz es for<strong>de</strong>rt. Dieses gilt auch f¸r ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> im<br />
Ausland, wenn sie Eigentum <strong>de</strong>r ˆffentlichen Hand sind.<br />
In bestimmten F‰llen muss die ˆffentliche Hand diese Pflichten<br />
nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz nicht erf¸llen. Diese Ausnahme-<br />
Situationen kˆnnen verschie<strong>de</strong>ne Ursachen haben:<br />
ß 9 (1) Nr. 2<br />
ß 9 (2)