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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.37 von 2.87<br />

Befreiung auf Antrag<br />

bei Neubauten<br />

ß 3 (1) Neubau<br />

Auf Antrag wegen Aufwand o<strong>de</strong>r unbilliger H‰rte befreit:<br />

Das W‰rmegesetz beruht auf <strong>de</strong>m Prinzip, dass die Nutzung<br />

von erneuerbaren Energien und die Durchf¸hrung von Ersatz-<br />

maflnahmen f¸r die verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer nor-<br />

malerweise wirtschaftlich sind.<br />

Ein verpflichteter Eigent¸mer muss das W‰rmegesetz aus-<br />

nahmsweise nicht erf¸llen, wenn die zust‰ndige Behˆr<strong>de</strong> ihn<br />

auf Antrag davon befreit.<br />

In seinem Antrag muss er nachweisen, dass er f¸r sein Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r erneuerbare Energien nutzen noch anerkannte<br />

Energiesparmaflnahmen durchf¸hren kann, weil seine beson-<br />

<strong>de</strong>ren Umst‰n<strong>de</strong> einen unangemessenen Aufwand erfor<strong>de</strong>rn<br />

w¸r<strong>de</strong>n und es zu einer unbilligen H‰rte f¸hren w¸r<strong>de</strong>.<br />

Befreiungskriterien Im konkreten Einzelfall entschei<strong>de</strong>t die Behˆr<strong>de</strong> ob sie <strong>de</strong>n ver-<br />

÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong><br />

grundlegend saniert<br />

ß 3 (2) Nutzungspflicht<br />

bei Sanierung<br />

ß 7 Ersatzmaflnahmen<br />

ß 5a Anteil EE im Bestand<br />

ß 6 (2) Mehrere Geb‰u<strong>de</strong><br />

pflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer auf Antrag befreit und er das<br />

W‰rmegesetz ausnahmsweise nicht erf¸llen muss. Die Vertreter<br />

<strong>de</strong>r Behˆr<strong>de</strong> orientieren sich dabei an folgen<strong>de</strong>n Aspekten:<br />

� Wie sind die persˆnlichen Umst‰n<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Anragstellers?<br />

� Wie sind die sachlichen Umst‰n<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Stan-<br />

dortes und <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Bebauung?<br />

� F¸hrt eine beson<strong>de</strong>rs ung¸nstige bauliche Situation zu erheb-<br />

lichen Mehrbelastungen f¸r <strong>de</strong>n Eigent¸mer?<br />

� Wie lange wird das Geb‰u<strong>de</strong> voraussichtlich genutzt?<br />

Zur Erinnerung: Wenn <strong>de</strong>r Eigent¸mer eines ˆffentlichen Be-<br />

standsgeb‰u<strong>de</strong>s die ˆffentliche Hand ist, muss sie im Falle einer<br />

grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf<br />

teilweise durch erneuerbaren Energien <strong>de</strong>cken, wie das W‰rme-<br />

gesetz es for<strong>de</strong>rt. Dieses gilt auch f¸r ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> im<br />

Ausland, wenn sie Eigentum <strong>de</strong>r ˆffentlichen Hand sind.<br />

In bestimmten F‰llen muss die ˆffentliche Hand diese Pflichten<br />

nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz nicht erf¸llen. Diese Ausnahme-<br />

Situationen kˆnnen verschie<strong>de</strong>ne Ursachen haben:<br />

ß 9 (1) Nr. 2<br />

ß 9 (2)

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