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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> Anhang D ñ Checkliste f¸r Eigent¸mer, Verwalter ˆffentlicher Geb‰u<strong>de</strong> - Seite 1 von 3<br />

Praxis-Tipps Checklisten und Hinweise<br />

Praxis-Tipps f¸r die Eigent¸mer und Verwalter<br />

ˆffentlicher Geb‰u<strong>de</strong> im Bestand<br />

NEUBAU Achtung: F¸r Neubauten gelten dieselben Regeln wie f¸r alle<br />

an<strong>de</strong>ren Geb‰u<strong>de</strong>. Siehe Checkliste C ñ f¸r Eigent¸mer von Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong> und Verwaltern.<br />

BESTAND Nutzungspflicht nach Bun<strong>de</strong>sland-Regelung<br />

÷ffentliche<br />

Geb‰u<strong>de</strong> sanieren<br />

Muss <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer einer Nutzungspflicht f¸r Erneuer-<br />

bare Energien gem‰fl einer Regelung seines Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s nach-<br />

kommen? In Ba<strong>de</strong>n-W¸rttemberg gilt beispielsweise seit <strong>de</strong>m 1.<br />

April 2008 das Lan<strong>de</strong>s-W‰rmegesetz auch f¸r <strong>de</strong>n Baubestand.<br />

Vorbildfunktion bei grundlegen<strong>de</strong>r Renovierung erf¸llen<br />

� Han<strong>de</strong>lt es sich um ein ˆffentliches Geb‰u<strong>de</strong>?<br />

� Wird es grundlegend renoviert im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes?<br />

� Welche Erneuerbare Energien wer<strong>de</strong>n im Geb‰u<strong>de</strong> genutzt?<br />

� Wie wird die ÷ffentlichkeit ¸ber die Erf¸llung <strong>de</strong>r Vorbild-<br />

funktion informiert?<br />

Anbau und Ausbau Muss <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer f¸r die ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n Neubau-<br />

Standard nach <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>) einhalten?<br />

� � <strong>EnEV</strong> 2009, ß 9: ƒn<strong>de</strong>rung von Geb‰u<strong>de</strong>n<br />

Bei Anbauten und Ausbauten bei <strong>de</strong>nen die neu hinzugekommene<br />

beheizte o<strong>de</strong>r gek¸hlte Nutzfl‰che 50 m ¸bersteigt, for<strong>de</strong>rt die<br />

<strong>EnEV</strong> 2009, dass <strong>de</strong>r neu angebaute o<strong>de</strong>r ausgebaute Geb‰u<strong>de</strong>-<br />

teil die Anfor<strong>de</strong>rungen wie f¸r Neubauten erf¸llt.<br />

F¸r die Frage, ob auch das W‰rmegesetz in diesen F‰llen jeweils<br />

greift verweisen wir auf die Publikation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

f¸r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin:<br />

Anwendungshinweise zum Vollzug <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-<br />

W‰rmegesetzes hier: Anwendung auf An- und Umbauten (Hin-<br />

weis Nr. 2/2010). Sie fin<strong>de</strong>n das Dokument im Internet unter:<br />

www.bmu.<strong>de</strong>/files/pdfs/allgemein/application/pdf/anwendungs<br />

hinweise_umbauten_bf.pdf<br />

ß 3 (2)<br />

ß 2 (2) 5.<br />

ß 2 (2) 3.<br />

ß 5a<br />

ß 10a

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