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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.06 ñ Seite 3 von 6<br />

ANTWORTEN:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Parallel zu <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung sind auch die Anfor-<br />

<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetzes einzuhalten. Falls <strong>de</strong>r Einsatz<br />

erneuerbarer Energien nicht mˆglich ist, sind Ersatzmaflnahmen zul‰ssig.<br />

1. Ersatzmaflnahme im Sinne <strong>de</strong>s EEW‰rmeG durchf¸hren<br />

Das EEW‰rmeG l‰sst folgen<strong>de</strong> Ersatzmaflnahmen zu, die zu <strong>de</strong>n genannten Antei-<br />

len zur Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s W‰rmebedarfs beitragen m¸ssen:<br />

� Zitat: EEW‰rmeG ß 7 Ersatzmaflnahmen<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

1. <strong>de</strong>n W‰rmeenergiebedarf zu min<strong>de</strong>stens 50 Prozent<br />

a. aus Anlagen zur Nutzung von Abw‰rme nach Maflgabe <strong>de</strong>r Nummer IV <strong>de</strong>r<br />

Anlage zu diesem Gesetz o<strong>de</strong>r<br />

b. unmittelbar aus Kraft-W‰rme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nach Mafl-<br />

gabe <strong>de</strong>r Nummer V <strong>de</strong>r Anlage zu diesem Gesetz <strong>de</strong>cken,<br />

2. Maflnahmen zur Einsparung von Energie nach Maflgabe <strong>de</strong>r Nummer VI <strong>de</strong>r<br />

Anlage zu diesem Gesetz treffen o<strong>de</strong>r<br />

3. <strong>de</strong>n W‰rmeenergiebedarf unmittelbar aus einem Netz <strong>de</strong>r Nah- o<strong>de</strong>r Fernw‰rme-<br />

versorgung nach Maflgabe <strong>de</strong>r Nummer VII <strong>de</strong>r Anlage zu diesem Gesetz <strong>de</strong>-<br />

cken.ì<br />

2. Ersatzmaflnahmen und Nutzung erneuerbarer Energien kombinieren<br />

Mˆglich ist es zu<strong>de</strong>m, Maflnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie Er-<br />

satzmaflnahmen zu kombinieren<br />

� Zitat: EEW‰rmeG, ß 8 Kombination<br />

Ñ(1) Erneuerbare Energien und Ersatzmaflnahmen nach ß 7 kˆnnen zur Erf¸llung<br />

<strong>de</strong>r Pflicht nach ß 3 Abs. 1 untereinan<strong>de</strong>r und miteinan<strong>de</strong>r kombiniert wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die prozentualen Anteile <strong>de</strong>r tats‰chlichen Nutzung <strong>de</strong>r einzelnen Erneuerba-<br />

ren Energien und Ersatzmaflnahmen im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 im Verh‰ltnis zu<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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