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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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Dem Leichenschauarzt kommt also eine verantwortungsvolle Rolle zu: Aufgrundseiner Beurteilung der Todesart (natürlich, nichtnatürlich oder unklar) entscheideter darüber, ob ein Todesfall überhaupt zur weiteren behördlichen Kenntnisgelangt und ob weitere Untersuchungen stattfinden. 176 Daher ist eine Leichenschauals letzter Dienst an der Patientin zu verstehen und hat mit derselben Sorgfaltwie eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten zu erfolgen.Die wichtigsten Melderechte auf BundesebeneNeben den Meldepfichten sind auch Melderechte gesetzlich verankert. Bei diesenkann ein Arzt die zuständigen Stellen bzw. Personen informieren; er muss diesaber nicht zwingend tun. Die nachfolgende Aufstellung enthält Melderechte sowohlan Behörden wie auch Auskunftsrechte an Personen.– Mangelnde Fahrtüchtigkeit (Strassenverkehrsgesetz): «Jeder Arzt kann Personen,die aus körperlichen oder geistigen Gründen oder wegen einer Suchterkrankungnicht mehr in der Lage sind ein Fahrzeug sicher zu lenken, der Aufsichtsbehördefür Ärzte sowie der für Erteilung und Entzug des Führerausweises zuständigenBehörde melden.» (Art. 15d Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz, SVG; dieMeldung erfolgt an die Gesundheitsdirektion oder an das Strassenverkehrsamt).– Strafbare Handlungen an Unmündigen (Strafgesetzbuch): «Ist an einem Unmündigeneine strafbare Handlung begangen worden, so sind die zur Wahrungdes Amts- und Berufsgehe<strong>im</strong>nisses (Art. 320 und 321) verpflichteten Personenberechtigt, dies in seinem Interesse den vormundschaftlichen Behörden zumelden.» (Art. 364 Strafgesetzbuch, StGB).– Betäubungsmittelmissbrauch (Bundesgesetz über die Betäubungsmittel): «[...] Ärzte[...] sind ermächtigt, die in ihrer amtlichen oder beruflichen Tätigkeit festgestelltenFälle von Betäubungsmittelmissbrauch, bei denen sie Betreuungsmassnahmen<strong>im</strong> Interesse des Patienten, seiner Angehörigen oder der Allgemeinheitals angezeigt erachten, der für die Betreuung zuständigen Behördeoder einer zugelassenen Behandlungs- oder Fürsorgestelle zu melden.» (Art.15 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz, BetmG).– Auskunft an Elternteile, die das Sorgerecht für ein Kind nicht haben (ZGB): Elternteile,die das Sorgerecht für ein Kind nicht haben, können «bei Drittpersonen,die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkräften,Ärztinnen und Ärzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichenSorge Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einholen».(Art. 275a Zivilgesetzbuch, ZGB). 177176 Die Leichenschaufunktion des praktizierenden Arztes stellt bereits eine Behördentätigkeit dar.177 Sobald der Jugendliche urteilsfähig ist, hat sein Patientengehe<strong>im</strong>nis allerdings Vorrang.107

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