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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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PrivatversicherungenDie Privatversicherungen unterstehen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag(VVG). Hier gilt <strong>im</strong> Gegensatz zur Sozialversicherung die Vertragsfreiheit.Dazu gehören folgende Grundsätze:– Es besteht keine Versicherungspflicht.– Es gibt keine Aufnahmepflicht durch den Versicherer. Dieser darf denGesundheitszustand abklären und bei schlechten Risiken eine Versicherungverweigern, Vorbehalte machen oder höhere Prämien verlangen.Wer durch falsche Angaben zum Gesundheitszustand die Anzeigepflichtverletzt, verliert den Versicherungsschutz, wenn es sich um eine erheblicheGefahrentatsache handelt, und der Schaden durch diese Tatsache beeinflusstwurde. Auch möglich ist die Kündigung innert einer best<strong>im</strong>men Fristnach Bekannt werden der Anzeigepflichtverletzung. 20– Die versicherten Leistungen werden <strong>im</strong> Versicherungsvertrag definiert(und nicht <strong>im</strong> Gesetz).– Die Aufsicht erfolgt durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA), <strong>im</strong> Zentrumsteht die finanzielle Sicherheit der Institution.Der Versicherer und der Versicherte sind rechtlich gleichgestellt. Es gibt keineVerfügungen und Einspracheentscheide des Versicherers. Im Streitfall muss derVersicherte be<strong>im</strong> Zivilrichter klagen.20 Art. 6 Abs. 1 VVG.25

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