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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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Person vertreten werden, von der die Abstammung geklärt werden soll. Hier istdie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beizuziehen. Bei vorgeburtlichenVaterschaftsabklärungen bestehen zusätzliche Informationspflichten.Das GUMG regelt zudem die genetischen Untersuchungen <strong>im</strong> Versicherungsbereichund begrenzt die Rechte der Versicherer, das heisst, Versicherer dürfen keinegenetischen Untersuchungen durchführen lassen. Sie dürfen in den folgendenFällen zudem nicht nach früheren Untersuchungsergebnissen fragen:– Sozialversicherer (Pensionskassen dürfen auch für den überobligatorischenBereich nicht nach allfälligen früheren Testergebnissen fragen);– Taggeldversicherer;– Lebensversicherer bei einer Versicherungssumme von höchstens400 000 Franken;– freiwillige Invaliditätsversicherungen mit einer Jahresrente von höchstens40 000 Franken.Die Nachforschung seitens des Versicherers nach Ergebnissen von früheren genetischenUntersuchungen ist nur dann zulässig,– wenn ein Versicherungsvertrag erstens nicht der soeben erwähnten Regel untersteht(konkret v.a.: Lebensversicherungen über 400 000 Franken, Zusatzversicherungenzur Krankenversicherung und Invalidenversicherung über40 000 Franken), und– wenn die betreffende Untersuchung technisch und in der <strong>medizinischen</strong> Praxiszuverlässige Ergebnisse liefert und der wissenschaftliche Wert der Untersuchungfür die Prämienberechnung nachgewiesen ist.Der Versicherer hat zudem nicht bei der antragstellenden Person, sondern beider beauftragten Ärztin bzw. be<strong>im</strong> beauftragten Arzt nachzufragen. Letztere teilendem Versicherer zudem lediglich mit, in welcher Risikokategorie die betreffendePerson einzuteilen ist.Schliesslich regelt das Gesetz die Zulässigkeit genetischer Untersuchungen <strong>im</strong>Haftpflichtbereich (d.h. <strong>im</strong> Kontext der Schadensberechnung und der Schadenersatzbemessung)und <strong>im</strong> Arbeitsbereich: Von wenigen Ausnahmen abgesehendürfen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Arbeit keine genetischen Untersuchungendurchgeführt werden.75

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