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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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der Patientin. Doch es ist sinnvoll, die Patientin ausdrücklich über die Abläufe zuinformieren. Was für den Arzt selbstverständlich ist, ist es nicht für alle Patienten.Der Hinweis «Ich melde Sie bei Dr. X zur Untersuchung an und schreibe ihr,was wir wissen und was wir von ihr erfahren möchten» benötigt nur wenig Gesprächszeitund kann verhindern, dass sich der Patient überrumpelt fühlt. Auchbe<strong>im</strong> Spitalaustritt sollte eine Mitteilung erfolgen, <strong>im</strong> Sinne von: «Wir sendeneinen Bericht über die Spitalbehandlung und das weitere Vorgehen an die ÄrzteX, Y und Z; ist das in Ordnung für Sie?».Im Spital darf man von der mutmasslichen Einwilligung des Patienten ausgehen,dass die an der Behandlung beteiligten Personen einander jene Patientendatenmitteilen dürfen und sollen, die für die sichere Behandlung nötig sind.7.6. Zeugnisse und Berichte an den Arbeitgeber undden TaggeldversichererZeugnisse an Arbeitgeber oder Taggeldversicherer sollen transparent und wahrsein. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch, die Diagnose zu erfahren.Bericht über berufliche EintrittsuntersuchungIm Bericht über eine Eintrittsuntersuchung werden dem Arbeitgeber nur arbeitsmedizinischeSchlussfolgerungen mitgeteilt. Er enthält Formulierungen wie «fürdie Arbeit als XY geeignet», «geeignet mit folgenden Einschränkungen…» oder«nicht geeignet». Der Bericht enthält keine Diagnosen.ArbeitsunfähigkeitszeugnisArbeitsunfähigkeit ist die volle oder teilweise Unfähigkeit, <strong>im</strong> bisherigen Berufoder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Sie kann durch eine körperliche,geistige oder psychische Beeinträchtigung der Gesundheit bedingt sein. 179Das Zeugnis hält fest, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht, wie lange sie dauernwird und ob die Arbeitsunfähigkeit vollständig oder teilweise ist. Arbeitsunfähigkeitszeugnissean den Arbeitgeber enthalten keine Diagnose, wohl aber dieAngabe, ob die Behandlung wegen Krankheit oder Unfall erfolgte.179 Art. 6 ATSG.109

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