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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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nachvollzogen werden. Zur Transparenz gehört auch, dass der Arzt Korrekturen inder KG datiert und mit Initialen signiert. Denn nachträglich muss erkennbar sein,wann ein falscher Befund oder eine falsche Diagnose geändert wurden.Eine unbrauchbare KG oder ein unkorrekter Operationsbericht können sich negativauf eine Diskussion um Behandlungsfehler auswirken und zu einer Beweiserleichterungfür den Patienten führen.Die ärztliche Berufsausübung steht schliesslich unter der Aufsicht der Gesundheitsdirektiondes Kantons; die KG muss deshalb nötigenfalls auch dem Kantonsarztoder einem von ihm beauftragten ärztlichen Gutachter ermöglichen, die Behandlungenkritisch nachzuvollziehen.Elektronische KG-FührungDie elektronische KG-Führung ist erlaubt; dabei muss die elektronische Dokumentationsicherstellen, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann welche Eintragungengemacht hat (Logging-Funktionen; kein Gruppen-Account). Das giltauch für Änderungen. Bei Befunden und Berichten ist es daher wichtig, mit Versionen zu arbeiten, damit nachvollziehbar bleibt, welche Version zu welchemZeitpunkt Gültigkeit hatte (vorläufiger Bericht, definitiver Bericht). Auch bei derVerlaufsdokumentation ist darauf zu achten, dass neue Eintragungen nicht alteüberschreiben. Die Rekonstruierbarkeit des Dokumentationsstandes zu einem best<strong>im</strong>mtenZeitpunkt ist wichtig, denn sonst hätte die KG in einer Behandlungsfehlerdiskussionwenig Beweiswert.Sicherheit und AufbewahrungsfristenEgal, ob die KG auf Papier oder elektronisch geführt wird, der Arzt und die Ärztinmüssen dafür sorgen, dass sie sicher ist. Dies hat verschiedene Konsequenzen:Auch das Personal der Arztpraxis und der Spitäler untersteht dem Patientengehe<strong>im</strong>nis.Die Ärztin soll ihre Hilfspersonen schriftlich darauf verpflichten. 53 Einesolche Verpflichtung ist <strong>im</strong> Mustervertrag für MPA eingebaut – aber er ist auchfür das Reinigungspersonal und den Buchhalter sinnvoll. Für Personen, welchedie Arztpraxis <strong>im</strong> IT-Bereich unterstützen, ist eine solche Verpflichtung unbedingtzu empfehlen. Kürzlich bekanntgeworden sind Fälle aus Deutschland, bei denenIT-Support leistende Personen die Krankengeschichten der betreuten Arztpraxen«abgesaugt» (kopiert) und an die pharmazeutische Industrie verkauft haben.53 Art. 11 Abs. 2 FMH-Standesordnung.47

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