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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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Strafrechtliche Haftung jeder Person für eigenes VersagenBei Strafuntersuchungen gilt hingegen das Prinzip, dass jeder für seine eigenenFehler einstehen muss. Auch der angestellte Arzt braucht dann eine eigene Strafverteidigerin.Das Spital sollte nach Auffassung der FMH mindestens einen Teilder Verteidigungskosten übernehmen. Der VSAO bietet zudem die Möglichkeitan, einer Kollektiv-Rechtsschutzversicherung beizutreten, die unter anderem dieKosten der Strafverteidigung deckt.Disziplinarische bzw. verwaltungsrechtliche Haftung amöffentlichen SpitalDas öffentliche Spital ist Teil des Gemeinwesens. Wenn hier Unregelmässigkeitenoder Fehler auftreten, kann es angezeigt sein, dass Kanton bzw. Gemeinde als Trägereine disziplinarische oder eine verwaltungsrechtliche Untersuchung gegenMitarbeitende und/oder die Institution eröffnen zur Abklärung der Frage, ob Verhaltenspflichtenverletzt wurden oder ob die Institution nicht funktioniert hat.Standesrechtliche Verantwortlichkeit für alle FMH-MitgliederDie FMH-Standesordnung gilt auch für angestellte Ärzte (siehe Kap. 2.4.). Sie verlangt,dass die Patientin weiss, mit wem sie den Behandlungsvertrag abschliesst:Ist sie stationäre Patientin bzw. Poliklinikpatientin des Spitals? Oder schliesst sie<strong>im</strong> Rahmen der Chefarztsprechstunde einen Behandlungsvertrag mit dem Arztab? Auch angestellte Ärzte, insbesondere in Cheffunktion, sollen sich deshalb dafüreinsetzen, dass die Telefonbucheinträge, die Informationstafeln <strong>im</strong> Spital unddie Anschriften der Kliniken und Räume sowie die Angaben auf den Patientenrechnungenübereinst<strong>im</strong>men.Die Standesordnung verlangt zudem, dass die Kontinuität der Betreuung auchbei angestellten Ärzten soweit als möglich sichergestellt wird. 223Sozialversicherungen und SteuernWer angestellt ist, wird automatisch in einer Reihe von Sozialversicherungenversichert. Dazu gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die beruflicheVorsorgeversicherung, die (berufliche) Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung.Zudem erhält der Angestellte bei Arbeitsunfähigkeiten undbei Abwesenheiten wegen Fortbildung, Militärdienst usw. den Lohn für eine best<strong>im</strong>mteZeit weiterbezahlt.223 Art. 9 FMH-Standesordnung.137

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