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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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Weil die Taggeldversicherung für den Krankheitsfall in der Schweiz nicht obligatorischist, soll be<strong>im</strong> Anstellungsgespräch geklärt werden, ob der Arbeitgeber fürseine Angestellten eine Taggeldversicherung abschliesst. Wenn er das Lohnfortzahlungsrisikoselbst abdeckt, dauert seine Lohnfortzahlungspflicht nur wenigeWochen, während die Taggeldversicherungen eine längere Arbeitsunfähigkeitübernehmen (traditionell bis 720 Tage), um das finanzielle Risiko einer Erwerbsunfähigkeitbis zu einer allfälligen IV-Rente finanziell abzusichern.Wer angestellt ist, hat weniger Spielraum für Steuerplanung: Er kann Geschäftsautound Geschäftsessen grundsätzlich nicht an den Steuern abziehen, er zahltdie Steuern am Wohnort, und er kann die Steuerbelastung seines Einkommensauch nicht mit gestaffelten Investitionen ins Geschäft und überlegter Abschreibungdes Goodwills zwischen verschiedenen Jahren ausgleichen. Möglich sind<strong>im</strong>merhin Pauschalspesenregelungen, die der Arbeitgeber mit der Steuerverwaltungaushandeln kann, und die insbesondere für Kaderangestellte einen gewissenSpielraum schaffen. Nicht abziehbar sind die Kosten für die Weiterbildungbis zum Facharzt. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist der Arzt in Ausbildung,bis er die Facharztweiterbildung abgeschlossen hat. 224Korruptionsstrafrecht <strong>im</strong> Spital oder He<strong>im</strong>In öffentlichen Institutionen gilt das revidierte Korruptionsstrafrecht <strong>im</strong> Strafgesetzbuch:Ein Staatsangestellter macht sich strafbar, wenn er «<strong>im</strong> Zusammenhangmit seiner amtlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige Tätigkeit oder eine <strong>im</strong> Ermessenstehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einennicht gebührenden Vorteil» fordert, sich versprechen lässt oder ann<strong>im</strong>mt. 225 FürBelegärzte an Privatkliniken schliesslich können die Best<strong>im</strong>mungen des UWG gegendie Privatkorruption relevant sein.In öffentlichen Spitälern und He<strong>im</strong>en müssen deshalb Forschungsverträge undSponsoring der Industrie für die Durchführung und die Teilnahme an Kongressenintern offengelegt und je nach Reglement von einem Gremium genehmigt werden.Dasselbe gilt für den Belegarzt oder die He<strong>im</strong>ärztin an privaten Institu tionen,wenn sie die Einkaufspolitik der Institution für Arzne<strong>im</strong>ittel mitsteuern. 226224 Bundesgerichtsurteil vom 17. Oktober 2005, 2A.182/2005: « […] Berufsaufstiegskosten,sind Investitionen in die Zukunft, ergänzen die Grundausbildung und gelten nicht als abzugsfähigeWeiterbildungskosten».225 Art. 322ter StGB.226 Art. 4a Abs. 1 lit. b. UWG, vgl. auch Urteil des Bundesgerichts (2C_269/2011) vom 22. September2011. Im Kanton Zürich können die mit dem Beruf zusammenhängenden Weiterbildungskosten, dieeinen Aufstieg in eine gehobenere Stellung <strong>im</strong> angestammten Beruf erlauben, vom steuerbarenEinkommen abgezogen werden, § 26 Abs. 1 lit. d StG.138

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