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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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4.8. Nichtetablierte Behandlungen bei einzelnen PatientenVon einer nichtetablierten Behandlung spricht man z.B. in einer Situation, inder die Nutzenbewertung eines Arzne<strong>im</strong>ittels unter <strong>Alltag</strong>sbedingungen nochaussteht. Für die Abgrenzung von Forschung und Behandlung spielt das Ziel derIntervention eine zentrale Rolle. Werden verallgemeinerbare Erkenntnisse angestrebt,die über den individuellen Entscheid der hier und jetzt durchgeführtenBehandlung bei einem einzelnen Patienten hinausgehen, handelt es sich um Forschung.Nichtetablierte Behandlungen kommen insbesondere zur Anwendung,– wenn für eine best<strong>im</strong>mte Indikation bislang keine Standardbehandlungzur Verfügung steht; oder– wenn die Standardbehandlung bei einem Patienten nicht oder nichtmehr hilft.Wird eine nichtetablierte Behandlung nach Abwägung aller Standardverfahrenpr<strong>im</strong>är vom Behandlungsinteresse für den einzelnen Patienten geleitet, liegt keintypischer Forschungsansatz vor. Die Übergänge zwischen nichtetablierter Behandlungund Forschung können allerdings fliessend sein. Die <strong>SAMW</strong> arbeitetdeshalb medizin-ethische Richtlinien zur Konkretisierung der Sorgfaltspflicht indieser speziellen Situation aus.4.9. Röntgenuntersuchungen und LaborRöntgenuntersuchungen setzen eine spezifische Ausbildung voraus. Für dasPraxislabor ist Qualitätssicherung mit externen Ringversuchen vorgeschrieben.RöntgenIm Strahlenschutzgesetz wird bei <strong>medizinischen</strong> Anwendungen zwischen demSachverstand und der Sachkunde unterschieden:– Der Sachverstand ist eine Voraussetzung, um eine Röntgenanlage betreibenzu dürfen. Man erwirbt diesen mit dem Besuch eines durch das BAG anerkanntenStrahlenschutzkurses. In einer Gruppenpraxis bzw. in einem Spitalmuss allerdings nur eine Person über diesen Sachverstand verfügen; das kanneiner der Partnerärzte, aber beispielsweise auch eine Fachfrau für medizinischtechnischeRadialogie (MTRA) sein.52

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