12.07.2015 Aufrufe

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5.12. Behandlung von Sans-Papiers und AsylsuchendenAuch Sans-Papiers und Asylsuchende haben einen Anspruch auf Wahrung desArztgehe<strong>im</strong>nisses. Asylsuchende sind obligatorisch krankenversichert,müssen aber in einem Managed-Care-Modell betreut werden. AbgewieseneAsylsuchende und solche mit Nichteintretensentscheid sind nicht KVGversichert,sondern erhalten nur eine Mindestversorgung.Asylsuchende <strong>im</strong> laufenden Verfahren sind KVG-versichert, müssen aber vomKanton einem Managed-Care-Modell zugewiesen werden. 163 Asylsuchende, aufderen Gesuch nicht eingetreten wurde (sogenannte NEE), und abgewiesene Asylbewerbersind nach der letzten Asylgesetzrevision nicht mehr krankenversichert.Für sie gilt lediglich, dass die Kantone <strong>im</strong> Rahmen des Existenzmin<strong>im</strong>ums diemedizinische Mindestversorgung sicherstellen müssen, wofür sie eine Pauschaledes Bundes erhalten.Für die medizinische Betreuung <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Rückführung vonabgewiesenen Asylsuchenden gelten aus berufsethischer und standesrechtlicherSicht die Richtlinien der <strong>SAMW</strong> von 2002 über die «Ausübung der ärztlichen Tätigkeitbei inhaftierten Personen». Der FMH-Zentralvorstand hat <strong>im</strong> Juni 2012 daranerinnert, dass die mit der <strong>medizinischen</strong> Betreuung beauftragten Ärztinnenund Ärzte in der Lage sein müssen, ihre Rolle korrekt wahrzunehmen. Dazu gehörtinsbesondere die Kenntnis der Krankengeschichte, die Möglichkeit, die auszuschaffendePerson vorher zu untersuchen, und die Möglichkeit einer wirksamenÜberwachung während des Transports (unter anderem muss der Arzt dasGesicht erkennen und den Puls messen können). Zudem müssen die mit der <strong>medizinischen</strong>Betreuung beauftragten Ärztinnen und Ärzte erfahren und unabhängigsein. Der Abschluss von Verträgen zur <strong>medizinischen</strong> Begleitung mit grossenGruppenpraxen, die dann ihre jüngeren ärztlichen Mitarbeiterinnen schicken,kann dies nicht sicherstellen.163 Art. 82 revidiertes Asylgesetz. Siehe auch «Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgungvon Sans Papiers» Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates He<strong>im</strong> (09.3484)vom Mai 2012. (www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=44651).91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!