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Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

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Um die wissenschaftliche Integrität sicherzustellen, haben diverse Forschungsinstitutionenund Institutionen der Forschungsförderung <strong>im</strong> In- und AuslandReglemente ausgearbeitet. 166 Diese halten die wesentlichen Grundsätze der wissenschaftlichenIntegrität fest und regeln den Umgang mit wissenschaftlichemFehlverhalten. Wird der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten voneinem sogenannten «Whistleblower» geäussert, muss dieser vor allfälligen Repressalienoder Benachteiligungen geschützt werden.Die meisten Institutionen verfügen über eine Ombudsperson, die eine Beratungs-und Schlichtungsfunktion übern<strong>im</strong>mt und Anzeigen betreffend wissenschaftlichemFehlverhalten entgegenn<strong>im</strong>mt. Ist ein Fehlverhalten nicht auszuschliessen,prüft eine «Integritätsschutz-Organisation», ob ein Verstoss gegen diewissenschaftliche Integrität vorliegt und wie dieser sanktioniert werden soll. Fallsdas Fehlverhalten gegen einschlägige staatliche Rechtsvorschriften verstösst undes darum geht, entsprechende Rechtsansprüche gegen den Fehlbaren durchzusetzen,wird gleichzeitig mit der Anzeige be<strong>im</strong> Ombudsmann eine Anzeige oderKlage bei den zuständigen staatlichen Gerichten notwendig.Die Zusammenarbeit von klinischen Forscherinnen und Forschern mit der Industrieoder mit von ihr beauftragten Forschungsinstituten stellt zusätzliche Anforderungenan die wissenschaftliche Integrität. Die Aussicht, mit ForschungsergebnissenVorteile zu erlangen, kann Forschende dazu verleiten, bei der Planung,Durchführung oder Auswertung von Studien inkorrekt zu handeln. Die <strong>SAMW</strong>hat deshalb Richtlinien erlassen, die zur Qualität und Objektivität der Forschung,zur Vermeidung von Abhängigkeiten und zum bewussten Umgang mit Interessenkonfliktenbeitragen sollen. 167166 Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat 2002 Richtlinien für wissenschaftlicheIntegrität in der <strong>medizinischen</strong> und bio<strong>medizinischen</strong> Forschung und für das Verfahrenbei Fällen von Unlauterkeit verabschiedet. Diese wurden 2008 durch Richtlinien der Akademien derWissenschaften Schweiz abgelöst. Gleichzeitig haben die Akademien der Wissenschaften Schweiz«Grundsätze und Verfahrensregeln» zur wissenschaftlichen Integrität veröffentlicht, die sichan Forschende, Forschungsinstitutionen sowie Institutionen der Forschungsförderung richten. VergleichbareBest<strong>im</strong>mungen bestehen für andere Wissenschaftsbereiche. Mittlerweile verfügtdie Mehrheit der schweizerischen Universitäten und Hochschulen sowie der Schweizerische Nationalfondsüber eigene Reglemente zur Integrität und zum Umgang mit Fehlverhalten.167 «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie», Richtlinien der <strong>SAMW</strong>.96

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