12.07.2015 Aufrufe

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag - SAMW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

mit dem Kantonsarzt festzulegen, welcher unbeteiligte Arzt die KG <strong>im</strong> Hinblickauf die konkrete Fragestellung absuchen soll; dieser wird in einer allfälligen Kopiean Angehörige die nichtrelevanten Informationen abdecken.9.3. Die Verantwortlichkeit des Arztes – Haftung <strong>im</strong>Zivil- und StrafrechtDer Arzt ist gegenüber der Patientin verpflichtet, mit seinem Wissen undKönnen darauf hinzuwirken, die gewünschte gesundheitliche Verbesserungzu erreichen. Er haftet aber nicht dafür, dass die Behandlung erfolgreichist und muss einen best<strong>im</strong>mten Erfolg auch nicht garantieren.Die Fehlerfrage <strong>im</strong> ZivilrechtDamit eine Ärztin haftpflichtrechtlich verantwortlich ist, müssen drei Bedingungenerfüllt sein:1. Die Ärztin hat einen Fehler begangen.2. Die Patientin hat einen Schaden erlitten.3. Es gibt einen Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler unddem Schaden.Im Zivilverfahren ist also die Fehlerfrage zentral. Gemäss Rechtsprechung mussdie Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Die Ärztin hatKranke stets fachgerecht zu behandeln. Zum Schutze ihres Lebens oder ihrer Gesundheitmuss sie die gebotene und zumutbare Sorgfalt beachten. Die Ärztin haftetdabei nicht nur für grobe Verstösse, sondern hat grundsätzlich für jede Sorgfaltspflichtverletzungeinzustehen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung – ein Fehler– ist gegeben, wenn eine Diagnose, eine Therapie oder ein anderes ärztliches Vorgehennach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand nicht mehr als vertretbarerscheint und damit ausserhalb der ärztlichen Kunst steht.Als Fehler gilt allgemein, wenn– eine nicht indizierte Massnahme vorgenommen wurde;– eine indizierte Massnahme nicht vorgeschlagen oder fehlerhaftdurchgeführt wurde;– eine Patientin falsch oder gar nicht instruiert wurde.Hingegen bildet eine blosse Komplikation – auch wenn sie schwerwiegende Folgenhat – keinen Fehler.Zur ärztlichen Sorgfalt gehört auch die Berücksichtigung der eigenen Grenzen.Die Ärztin muss wissen, wann sie ihre Patientin an einen Kollegen oder an einanderes Spital zur weiteren Abklärung bzw. Behandlung überweisen muss. Für Be-130

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!