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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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102<br />

Frauenanteil an allen Schulzweigen unter 50%, außer an Schulen des Gesundheitswesens.<br />

Insbesondere an Berufsschulen, die den höchsten Anteil von Lehrkräften <strong>im</strong> beruflichen<br />

Schulwesen ausweisen, ist er mit 26% am geringsten. Angaben zu den von Frauen besetzten<br />

Funktionsstellen liegen keine vor.<br />

Schulen<br />

Lehrkräfte<br />

dar. weiblich<br />

insgesamt absolut in %<br />

Grund- und Hauptschulen 2.168 1.564 72,1<br />

Sekundarschulen 20 11 55,0<br />

Erweiterte Realschulen 1.707 954 55,9<br />

Realschulen 81 52 64,2<br />

Gesamtschulen 658 359 54,6<br />

Gymnasien 1.858 754 40,6<br />

Abendrealschule u. –gymnasium 13 4 30,8<br />

Sonderschulen 637 401 63,0<br />

Berufsschulen 604 154 25,5<br />

BGJ, BGS, BVJ 118 55 46,6<br />

Berufsfachschulen 364 174 47,8<br />

Fachoberschulen 223 84 37,7<br />

Fachschulen 76 36 47,4<br />

Schulen des Gesundheitswesens 149 106 71,1<br />

Insgesamt 8.676 4.708 54,3<br />

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schuljahr 2002/03<br />

11.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />

Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des LGG für die Verwaltung, die Gemeinden,<br />

Gemeindeverbände, des Stadtverbandes sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und<br />

Stiftungen des öffentlichen Rechts best<strong>im</strong>mt. Nach § 3 Abs. 1 ist Dienststelle <strong>im</strong> Sinne des<br />

Gesetzes jede Behörde, Verwaltungsstelle und jeder Betrieb ist, soweit die Stelle innerhalb<br />

des Verwaltungsaufbaus organisatorisch eigenständig ist. Nach der Kommentierung von<br />

Schiek/Dieball/u.a. bilden auch Schulen Dienststellen.<br />

Frauenbeauftragte<br />

Nach § 21 Abs. 1 LGG hat die Dienststelle, soweit sie nach § 7 zur Erarbeitung eines Frauenförderplans<br />

verpflichtet ist, das Amt einer Frauenbeauftragten einzurichten. Diese wird von<br />

den weiblichen Beschäftigten in gehe<strong>im</strong>er und unmittelbarer Wahl gewählt.

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