Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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Frauenanteil an allen Schulzweigen unter 50%, außer an Schulen des Gesundheitswesens.<br />
Insbesondere an Berufsschulen, die den höchsten Anteil von Lehrkräften <strong>im</strong> beruflichen<br />
Schulwesen ausweisen, ist er mit 26% am geringsten. Angaben zu den von Frauen besetzten<br />
Funktionsstellen liegen keine vor.<br />
Schulen<br />
Lehrkräfte<br />
dar. weiblich<br />
insgesamt absolut in %<br />
Grund- und Hauptschulen 2.168 1.564 72,1<br />
Sekundarschulen 20 11 55,0<br />
Erweiterte Realschulen 1.707 954 55,9<br />
Realschulen 81 52 64,2<br />
Gesamtschulen 658 359 54,6<br />
Gymnasien 1.858 754 40,6<br />
Abendrealschule u. –gymnasium 13 4 30,8<br />
Sonderschulen 637 401 63,0<br />
Berufsschulen 604 154 25,5<br />
BGJ, BGS, BVJ 118 55 46,6<br />
Berufsfachschulen 364 174 47,8<br />
Fachoberschulen 223 84 37,7<br />
Fachschulen 76 36 47,4<br />
Schulen des Gesundheitswesens 149 106 71,1<br />
Insgesamt 8.676 4.708 54,3<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schuljahr 2002/03<br />
11.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />
Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />
Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des LGG für die Verwaltung, die Gemeinden,<br />
Gemeindeverbände, des Stadtverbandes sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und<br />
Stiftungen des öffentlichen Rechts best<strong>im</strong>mt. Nach § 3 Abs. 1 ist Dienststelle <strong>im</strong> Sinne des<br />
Gesetzes jede Behörde, Verwaltungsstelle und jeder Betrieb ist, soweit die Stelle innerhalb<br />
des Verwaltungsaufbaus organisatorisch eigenständig ist. Nach der Kommentierung von<br />
Schiek/Dieball/u.a. bilden auch Schulen Dienststellen.<br />
Frauenbeauftragte<br />
Nach § 21 Abs. 1 LGG hat die Dienststelle, soweit sie nach § 7 zur Erarbeitung eines Frauenförderplans<br />
verpflichtet ist, das Amt einer Frauenbeauftragten einzurichten. Diese wird von<br />
den weiblichen Beschäftigten in gehe<strong>im</strong>er und unmittelbarer Wahl gewählt.