Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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3. Verwaltungsaufbau, Verwaltungsreformen und <strong>Gleichstellung</strong> <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Der Verwaltungsaufbau des jeweiligen Bundeslandes ist ein wichtiger Parameter für die praktische<br />
Wirkung der <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze. Von der Verwaltungsstruktur eines Bundeslandes<br />
ist nicht nur abhängig, auf welchen Verwaltungsebenen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong><br />
<strong>Bereich</strong> angesiedelt sind und Frauenförderpläne erstellt werden, auch haben <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
der unteren Landesbehörden sowie der Mittelbehörden häufig das Recht,<br />
sich an die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte der nächsthöheren Behörde zu wenden. Desweiteren<br />
sehen Vorschriften zu Frauenförderplänen z. T. vor, dass bei Nichterfüllung von Zielvorgaben<br />
die nächsthöhere Instanz best<strong>im</strong>mte Personalmaßnahmen genehmigen muss.<br />
Bedeutsam für den <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> ist, inwieweit Personalvertretungsgesetze, <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze<br />
und Geschäftsordnungen der einzelnen Ministerien Regelungen vorsehen, in<br />
denen Dienststellen und zuständige Dienststellen für Schulen definiert werden.<br />
3.1. Verwaltungsstrukturen und <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Entsprechend dem jeweiligen Aufbau der <strong>schulischen</strong> Verwaltungsbehörden und der gesetzlichen<br />
Regelungen sind in den einzelnen Bundesländen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Ministerien,<br />
Bezirksverwaltungen, Schulämtern und Schulen wie folgt angesiedelt:<br />
• In für Schulen zuständigen Landesministerien bzw. Senatsverwaltungen oder Schulbehörden<br />
in den Stadtstaaten haben alle Bundesländer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte, mit Ausnahme<br />
von Hamburg. Von der gesetzlichen Kann-Best<strong>im</strong>mung für die Bestellung einer<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wird hier nur für das Verwaltungspersonal der Senatsbehörde<br />
Gebrauch gemacht. Soweit die Ministerien neben dem <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> noch andere<br />
Ressortbereiche umfassen, gibt es gesonderte <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bzw. Mitarbeiterinnen<br />
für den <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong>.<br />
• In den Bundesländern mit einem dreistufigen Verwaltungsaufbau <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
gibt es in Baden-Württemberg an den vier Oberschulämtern sowie an 30 Staatlichen<br />
Schulämtern und in Nordrhein-Westfalen an den fünf Bezirksregierungen sowie den 54<br />
Staatlichen Schulämtern <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />
• In den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem zweistufigen <strong>schulischen</strong><br />
Verwaltungsaufbau sind <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte auf den mittleren bzw. unteren<br />
Schulaufsichtsbehörden an Staatlichen bzw. Regionalen Schulämtern oder Bezirksregierungen<br />
angesiedelt. In Berlin werden <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte auch an den zwölf<br />
Außenstellen der Senatsverwaltung und <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> der zentralverwalteten Schulen gewählt.<br />
Bezüglich der Frage nach der Bestellung bzw. Wahl von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an<br />
Schulen sind <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte auch an Schulen in den Bundesländern angesiedelt,<br />
in denen Schulen Dienststellen <strong>im</strong> personalrechtlichen Sinne sind und die<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sgesetze keine einschränkende Regelungen enthalten.<br />
Dabei lassen sich in den <strong>Gleichstellung</strong>sgesetzen drei unterschiedliche Regelungen finden: