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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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• § 17 Wahlvorschläge, Abs. 2<br />

78<br />

(...) „Die Wahlvorschläge müssen mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber<br />

enthalten, wie erforderlich sind, um die anteilige Verteilung der Sitze <strong>im</strong> Personalrat<br />

auf Frauen und Männer zu erreichen.“<br />

• §18 Wahlvorstand, Abs. 4<br />

(4) „Dem Wahlvorstand sollen Frauen und Männer angehören.“<br />

• § 43 Einberufung, Tätigkeitsbericht<br />

(1) „Der Personalrat hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung<br />

über seine Tätigkeit zu berichten. Auf Verlangen des Personalrats<br />

hat die Dienststelle über die Personalentwicklung unter Berücksichtigung der<br />

Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (...) zu berichten.“<br />

• § 51 Zusammensetzung<br />

(2) „In einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

sind Frauen und Männer sind entsprechend ihrem Anteil an den jugendlichen<br />

Beschäftigten und Auszubildenden der Dienststelle nach Maßgabe dieses Gesetzes<br />

und der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen; der<br />

Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer nach dem<br />

Höchstzahlverfahren.“<br />

• § 54 Aufgaben und Befugnisse<br />

(1) „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben:<br />

1. Maßnahmen zu beantragen, die den jugendlichen Beschäftigten dienen, insbesondere<br />

der Gleichberechtigung von weiblichen und männlichen Jugendlichen und<br />

Auszubildenden dienen, (...)“<br />

• § 59 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung:<br />

„Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:<br />

1. gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der<br />

Dienstelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere daß jede unterschiedliche<br />

Behandlung von Personen wegen (...) ihres Geschlechts unterbleibt.<br />

5. darauf zu achten, dass die der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienenden<br />

Maßnahmen, insbesondere auf Grund von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung<br />

von Frauen und Männern, durchgeführt werden, (...)“<br />

• § 66 Mitbest<strong>im</strong>mung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen<br />

(1) „Der Personalrat best<strong>im</strong>mt insbesondere bei folgenden Maßnahmen mit:<br />

(...)<br />

10. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten<br />

einschließlich des Schutzes der Beschäftigten vor sexueller Belästigung,“<br />

• § 67 Mitbest<strong>im</strong>mung bei organisatorischen Maßnahmen<br />

(1) „Der Personalrat best<strong>im</strong>mt insbesondere bei folgenden Maßnahmen mit:<br />

(...)

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