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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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8. Mecklenburg-Vorpommern<br />

8.1. Rechtlicher Rahmen<br />

Landesgleichstellungsgesetz<br />

71<br />

Das Landesgleichstellungsgesetz (GlG M-V) ist seit Februar 1994 in Kraft. Regelungen zur<br />

Wahl von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> zuständigen Bildungsministerium und an Staatlichen<br />

Schulämtern wurden bei der letzten Änderung des Gesetzes <strong>im</strong> Jahr 2002 aufgenommen.<br />

Schulgesetz<br />

Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 15.05.1996 und<br />

zuletzt geändert am 31.05.2002 enthält eine gleichstellungsrelevante Best<strong>im</strong>mung:<br />

Vorschrift Inhalt<br />

Teil 1: Recht auf schulische<br />

Bildung und Auftrag der<br />

Schule, § 3: Lernziele, Nr.15<br />

Die Schüler sollen insbesondere lernen, [...] für die <strong>Gleichstellung</strong><br />

von Frauen und Männern einzutreten<br />

Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Febr. 1993<br />

Das Gesetz enthält an zwei Stellen zu gleichstellungsbezogenen Regelungen:<br />

• § 59 Sachliche Amtsführung<br />

(1) „Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat haben darüber zu wachen, dass alle<br />

Beschäftigten der Dienststelle und alle Bewerber nach Recht und Billigkeit behandelt<br />

werden, insbesondere jede unterschiedliche Behandlung von Personen (...) wegen<br />

ihres Geschlechts unterbleibt(...).“<br />

• § 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten<br />

(1) „Die Mitbest<strong>im</strong>mung erfolgt bei<br />

...15. Ablehnung eines Antrages auf Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung oder Ermäßigung<br />

der regelmäßigen Arbeitszeit aus arbeitsmarktbezogenen oder familiären Gründen...“<br />

Erlasse<br />

• Verwaltungsvorschrift zur Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen<br />

und funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen allgemein bildenden<br />

Schulen vom 5. Mai 2000<br />

Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Der Verwaltungsaufbau in Mecklenburg-Vorpommern ist zweistufig. Oberste Landesbehörde<br />

<strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Auf der<br />

mittleren Verwaltungsebene gibt es <strong>im</strong> Land vier Schulämter.

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