Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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8. Mecklenburg-Vorpommern<br />
8.1. Rechtlicher Rahmen<br />
Landesgleichstellungsgesetz<br />
71<br />
Das Landesgleichstellungsgesetz (GlG M-V) ist seit Februar 1994 in Kraft. Regelungen zur<br />
Wahl von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> zuständigen Bildungsministerium und an Staatlichen<br />
Schulämtern wurden bei der letzten Änderung des Gesetzes <strong>im</strong> Jahr 2002 aufgenommen.<br />
Schulgesetz<br />
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 15.05.1996 und<br />
zuletzt geändert am 31.05.2002 enthält eine gleichstellungsrelevante Best<strong>im</strong>mung:<br />
Vorschrift Inhalt<br />
Teil 1: Recht auf schulische<br />
Bildung und Auftrag der<br />
Schule, § 3: Lernziele, Nr.15<br />
Die Schüler sollen insbesondere lernen, [...] für die <strong>Gleichstellung</strong><br />
von Frauen und Männern einzutreten<br />
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Febr. 1993<br />
Das Gesetz enthält an zwei Stellen zu gleichstellungsbezogenen Regelungen:<br />
• § 59 Sachliche Amtsführung<br />
(1) „Der Leiter der Dienststelle und der Personalrat haben darüber zu wachen, dass alle<br />
Beschäftigten der Dienststelle und alle Bewerber nach Recht und Billigkeit behandelt<br />
werden, insbesondere jede unterschiedliche Behandlung von Personen (...) wegen<br />
ihres Geschlechts unterbleibt(...).“<br />
• § 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten<br />
(1) „Die Mitbest<strong>im</strong>mung erfolgt bei<br />
...15. Ablehnung eines Antrages auf Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung oder Ermäßigung<br />
der regelmäßigen Arbeitszeit aus arbeitsmarktbezogenen oder familiären Gründen...“<br />
Erlasse<br />
• Verwaltungsvorschrift zur Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen<br />
und funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen allgemein bildenden<br />
Schulen vom 5. Mai 2000<br />
Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Der Verwaltungsaufbau in Mecklenburg-Vorpommern ist zweistufig. Oberste Landesbehörde<br />
<strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Auf der<br />
mittleren Verwaltungsebene gibt es <strong>im</strong> Land vier Schulämter.