Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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5. Bremen<br />
5.1. Rechtlicher Rahmen<br />
Landesgleichstellungsgesetz<br />
55<br />
Das Landesgleichstellungsgesetz (BremLGG) ist seit November 1990 in Kraft. Es wurde<br />
1998 zuletzt geändert.<br />
Schulgesetz<br />
Das Bremer Schulgesetz, zuletzt am 10.07.2003 geändert, enthält mehrere gleichstellungsrelevante<br />
Regelungen:<br />
Vorschrift Inhalt<br />
§ 4 Abs. 3 Die Schule soll (...) die Voraussetzungen zur Förderung der<br />
Gleichberechtigung der Geschlechter schaffen.<br />
§ 5 Abs. 2 Satz 3 Die Schule soll insbesondere erziehen: Zur Bereitschaft, sich<br />
für Gerechtigkeit und für die Gleichberechtigung der Geschlechter<br />
einzusetzen.<br />
§ 5 Abs. 3 Satz 11 (...) sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere lernen,<br />
den Wert der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch<br />
über die Anerkennung der Leistungen von Frauen in Geschichte,<br />
Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft einzuschätzen.<br />
§ 10 Im Unterricht findet eine Trennung nach Geschlechtern nicht<br />
statt; sofern es pädagogisch sinnvoll ist, kann in Teilbereichen<br />
nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden.<br />
§ 47 Abs. 3 Ordnungsmaßnahmen (...) Erforderlich ist die besondere pädagogische<br />
Begleitung insbesondere in Fällen der Verletzung der<br />
Würde von Mädchen und Frauen... durch alle Formen von<br />
Gewalt.<br />
Bremisches Personalvertretungsgesetz vom 5. März 1974<br />
Das <strong>im</strong> November 1998 zuletzt geänderte Gesetz enthält in Bezug auf die paritätische Besetzung<br />
von Gremien und die Persönlichkeitsrechte der Bediensteten folgende gleichstellungsbezogene<br />
Regelungen:<br />
• § 13 Gruppenvertretung<br />
(6) „Die Geschlechter sollen <strong>im</strong> Personalrat entsprechend dem Zahlenverhältnis<br />
vertreten sein.“<br />
• § 32 Teilnahme an Sitzungen<br />
(2) „Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und die Frauenbeauftragte können<br />
mit beratender St<strong>im</strong>me an den Sitzungen des Personalrats teilnehmen.“