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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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5. Bremen<br />

5.1. Rechtlicher Rahmen<br />

Landesgleichstellungsgesetz<br />

55<br />

Das Landesgleichstellungsgesetz (BremLGG) ist seit November 1990 in Kraft. Es wurde<br />

1998 zuletzt geändert.<br />

Schulgesetz<br />

Das Bremer Schulgesetz, zuletzt am 10.07.2003 geändert, enthält mehrere gleichstellungsrelevante<br />

Regelungen:<br />

Vorschrift Inhalt<br />

§ 4 Abs. 3 Die Schule soll (...) die Voraussetzungen zur Förderung der<br />

Gleichberechtigung der Geschlechter schaffen.<br />

§ 5 Abs. 2 Satz 3 Die Schule soll insbesondere erziehen: Zur Bereitschaft, sich<br />

für Gerechtigkeit und für die Gleichberechtigung der Geschlechter<br />

einzusetzen.<br />

§ 5 Abs. 3 Satz 11 (...) sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere lernen,<br />

den Wert der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch<br />

über die Anerkennung der Leistungen von Frauen in Geschichte,<br />

Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft einzuschätzen.<br />

§ 10 Im Unterricht findet eine Trennung nach Geschlechtern nicht<br />

statt; sofern es pädagogisch sinnvoll ist, kann in Teilbereichen<br />

nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden.<br />

§ 47 Abs. 3 Ordnungsmaßnahmen (...) Erforderlich ist die besondere pädagogische<br />

Begleitung insbesondere in Fällen der Verletzung der<br />

Würde von Mädchen und Frauen... durch alle Formen von<br />

Gewalt.<br />

Bremisches Personalvertretungsgesetz vom 5. März 1974<br />

Das <strong>im</strong> November 1998 zuletzt geänderte Gesetz enthält in Bezug auf die paritätische Besetzung<br />

von Gremien und die Persönlichkeitsrechte der Bediensteten folgende gleichstellungsbezogene<br />

Regelungen:<br />

• § 13 Gruppenvertretung<br />

(6) „Die Geschlechter sollen <strong>im</strong> Personalrat entsprechend dem Zahlenverhältnis<br />

vertreten sein.“<br />

• § 32 Teilnahme an Sitzungen<br />

(2) „Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und die Frauenbeauftragte können<br />

mit beratender St<strong>im</strong>me an den Sitzungen des Personalrats teilnehmen.“

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