Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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Personalvertretungsgesetz Berlin vom 26. Juli 1974<br />
In dem zuletzt <strong>im</strong> November 2000 geänderten Gesetz sind an vier Stellen gleichstellungsbezogene<br />
Regelungen enthalten:<br />
• § 62 Mitgliederzahl<br />
(3) „Die Geschlechter sollen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend<br />
ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.“<br />
• § 65 Aufgaben<br />
(1) „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben<br />
3. Anregungen und Beschwerden von jugendlichen und auszubildenden Dienstkräften,<br />
insbesondere bezüglich ihrer Belange als jugendliche weibliche Beschäftigte (...) entgegenzunehmen.“<br />
• § 71 Neutralitätsgebot<br />
(1) „Dienststelle, Dienstbehörde, oberste Dienstbehörde und Personalvertretung haben<br />
darüber zu wachen, dass alle Dienstkräfte nach Recht und Billigkeit behandelt werden,<br />
insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung wegen Geschlechts (...) unterbleibt.“<br />
• § 72 Allgemeine Aufgaben<br />
(1) „Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:<br />
9. darüber zu wachen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern herbeigeführt<br />
wird, Frauenförderpläne erstellt und durchgeführt werden.“<br />
Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Die Berliner Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde sind die acht Senatsverwaltungen<br />
und der Regierende Bürgermeister. Auf der unteren Ebene sind die Bezirksregierungen<br />
angesiedelt, deren Zahl zum 01.01.2001 von 23 auf 12 reduziert wurde.<br />
Frauenvertreterinnen gibt es in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und den<br />
regionalen Außenstellen der Verwaltung in den zwölf Bezirken.<br />
Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />
1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend<br />
und Sport<br />
zwei Frauenvertreterinnen<br />
1 <strong>Bereich</strong> zentralverwalteter Schulen eine Frauenvertreterin<br />
12 Regionale Außenstellen der Senatsverwaltung<br />
Umstrukturierungen <strong>im</strong> Verwaltungsaufbau<br />
je eine Frauenvertreterin<br />
Im Rahmen des „Modellvorhabens eigenverantwortliche Schule“ und <strong>im</strong> Vorgriff auf Änderungen<br />
des Schulgesetzes ist geplant, Schulleiterinnen und Schulleitern eigenständige Verantwortung<br />
bei Umsetzungen, Einstellungen und Beförderungen <strong>im</strong> Rahmen eines Personalentwicklungsplanes<br />
zu übertragen. Darüber hinaus sollen sie in einzelnen Personalangelegen-