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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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Personalvertretungsgesetz Berlin vom 26. Juli 1974<br />

In dem zuletzt <strong>im</strong> November 2000 geänderten Gesetz sind an vier Stellen gleichstellungsbezogene<br />

Regelungen enthalten:<br />

• § 62 Mitgliederzahl<br />

(3) „Die Geschlechter sollen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend<br />

ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.“<br />

• § 65 Aufgaben<br />

(1) „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben<br />

3. Anregungen und Beschwerden von jugendlichen und auszubildenden Dienstkräften,<br />

insbesondere bezüglich ihrer Belange als jugendliche weibliche Beschäftigte (...) entgegenzunehmen.“<br />

• § 71 Neutralitätsgebot<br />

(1) „Dienststelle, Dienstbehörde, oberste Dienstbehörde und Personalvertretung haben<br />

darüber zu wachen, dass alle Dienstkräfte nach Recht und Billigkeit behandelt werden,<br />

insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung wegen Geschlechts (...) unterbleibt.“<br />

• § 72 Allgemeine Aufgaben<br />

(1) „Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:<br />

9. darüber zu wachen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern herbeigeführt<br />

wird, Frauenförderpläne erstellt und durchgeführt werden.“<br />

Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Die Berliner Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde sind die acht Senatsverwaltungen<br />

und der Regierende Bürgermeister. Auf der unteren Ebene sind die Bezirksregierungen<br />

angesiedelt, deren Zahl zum 01.01.2001 von 23 auf 12 reduziert wurde.<br />

Frauenvertreterinnen gibt es in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und den<br />

regionalen Außenstellen der Verwaltung in den zwölf Bezirken.<br />

Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />

1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend<br />

und Sport<br />

zwei Frauenvertreterinnen<br />

1 <strong>Bereich</strong> zentralverwalteter Schulen eine Frauenvertreterin<br />

12 Regionale Außenstellen der Senatsverwaltung<br />

Umstrukturierungen <strong>im</strong> Verwaltungsaufbau<br />

je eine Frauenvertreterin<br />

Im Rahmen des „Modellvorhabens eigenverantwortliche Schule“ und <strong>im</strong> Vorgriff auf Änderungen<br />

des Schulgesetzes ist geplant, Schulleiterinnen und Schulleitern eigenständige Verantwortung<br />

bei Umsetzungen, Einstellungen und Beförderungen <strong>im</strong> Rahmen eines Personalentwicklungsplanes<br />

zu übertragen. Darüber hinaus sollen sie in einzelnen Personalangelegen-

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