Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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durch eine Bezirksgebietsreform sind die ehemals 23 Bezirklichen Schulämter auf 12 verringert<br />
worden. In Hessen wurde Ende der neunziger Jahre die Zahl der Staatlichen Schulämter<br />
von 24 auf 15 reduziert. In Rheinland-Pfalz sind zum 01.01.2000 die Bezirksregierungen in<br />
drei Landesmittelbehörden integriert worden. In Brandenburg wurde zum Schuljahr 2002 die<br />
Zahl der Staatlichen Schulämter von 18 auf sechs reduziert.<br />
Aktuelle Beispiele für den Abbau von Verwaltungsebenen und den dortigen Frauenvertretungen<br />
<strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> sind die Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Niedersachsen:<br />
• In Sachsen-Anhalt sind zum 01.01.2004 neun Staatliche Schulämter durch ein Landesverwaltungsamt<br />
ersetzt worden. Im <strong>Bereich</strong> <strong>Gleichstellung</strong> des neuen Landesverwaltungsamtes<br />
führen neben der hauptamtlichen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zwei Vertreterinnen<br />
für den <strong>Bereich</strong> Schule die Arbeit der bisherigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten der Schulämtern<br />
fort.<br />
• In Baden-Württemberg ist für 2005 eine umfassende Verwaltungsreform geplant, die vorsieht,<br />
dass die Aufgaben der Oberschulämter in die Regierungspräsidien und die der Staatlichen<br />
Schulämter in die Landratsämter übergehen. Die Stadtkreise können Staatliche<br />
Schulämter an ihrer Verwaltungen angliedern. Derzeit sind 30 Frauenvertreterinnen an<br />
den Schulämtern und vier Frauenvertreterinnen an den Oberschulämtern für ca. 4.200<br />
nachgeordnete Dienststellen zuständig. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Verwaltungsreform<br />
enthält keine Regelungen für die bestehende Frauenvertretung. Da die wegfallenden<br />
Schulämter keine eigenständigen Dienststellen <strong>im</strong> Sinn des LGlG mehr sein<br />
werden, besteht die Gefahr eines großen Rückschritts für die Frauenvertretung in Baden-<br />
Württemberg.<br />
• Ebenso wurde in Niedersachsen beschlossen, dass zum 31.12. 2004 die bestehenden vier<br />
Bezirksregierungen wegfallen werden. Für den <strong>Gleichstellung</strong>sbereich bedeutet dies, dass<br />
alle acht Frauenbeauftragten, die für die Schulen bislang mit einer vollen Freistellung zuständig<br />
sind, gestrichen werden.<br />
Dringend müssen deshalb diese Verwaltungsreformen durch Regelungen flankierend begleitet<br />
werden, in denen sichergestellt wird, dass die Vertretungsrechte der <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze<br />
für die Vielzahl der Lehrerinnen erhalten bleibt.