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Gleichstellung im schulischen Berei
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3 11. Rheinland-Pfalz 92 12. Saarla
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Einleitung 5 Die vorliegende Studie
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7 • Vorschriften zur Personalpoli
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9 nicht mehr an den Beförderungsve
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11 Auffällig ist bei der Gesamtbet
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Bundesländer 13 Grundschulen Sonde
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Bundesländer 15 Haupt- und Realsch
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17 Die in den nachfolgenden Tabelle
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19 3. Verwaltungsaufbau, Verwaltung
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21 durch eine Bezirksgebietsreform
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Bundesland 23 Frauenvertretungen au
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25 auftragten der Ministerien mit d
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27 Tätigkeiten, Versetzungen, Abor
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II. Länderberichte 29
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31 (1) „Dienststelle und Personal
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33 Schulen Lehrkräfte Lehrkräfte
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35 • Sie hat ein Initiativrecht f
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2. Bayern 2.1. Rechtlicher Rahmen L
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39 Gleichstellungsbeauftragte im sc
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41 die Teilnahme an Fortbildungsver
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3. Berlin 3.1. Rechtlicher Rahmen L
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45 heiten, wie Anordnung von Mehrar
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47 Sie ist bei allen die weiblichen
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4. Brandenburg 4.1. Rechtlicher Rah
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51 gänge zu behandeln, die ... Bes
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53 ne des Gesetzes sind. Entspreche
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5. Bremen 5.1. Rechtlicher Rahmen L
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Schulen 57 Lehrkräfte dar. weiblic
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6. Hamburg 6.1. Rechtlicher Rahmen
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6.2. Strukturdaten 61 Anzahl Schulb
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7. Hessen 7.1. Rechtlicher Rahmen L
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65 (1) „Beschäftigte, (...) wäh
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67 und Realschulen wird dabei ein G
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69 Die Frauenbeauftragte überwacht
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8. Mecklenburg-Vorpommern 8.1. Rech
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73 8.3. Landesgleichstellungsgesetz
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75 Die Gleichstellungsbeauftragte e
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9. Niedersachsen 9.1. Rechtlicher R
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5. Aufstellung oder wesentlichen Ä
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81 Lehrkräfte Lehrkräfte mit Funk
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83 Aufgaben und Rechte der Frauenbe
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10. Nordrhein-Westfalen 10.1. Recht
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87 46,8%, Weiterbildungskollegs mit
- Seite 89 und 90: 89 der Beschäftigten die der nachg
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- Seite 93 und 94: 93 (2) „Die Vorsitzende oder der
- Seite 95 und 96: 95 Anzahl Schulbehörden Frauenvert
- Seite 97 und 98: 97 unter 30 Beschäftigten, die von
- Seite 99 und 100: Aufgaben und Rechte der Gleichstell
- Seite 101 und 102: 101 14. Ablehnung eines Antrages au
- Seite 103 und 104: 103 Im ersten Landesgleichstellungs
- Seite 105 und 106: 13. Sachsen 13.1. Rechtlicher Rahme
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- Seite 109 und 110: 109 13.3. Frauenförderungsgesetz i
- Seite 111 und 112: 111 Beruf und der Verbesserung der
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- Seite 119 und 120: 15. Schleswig-Holstein 15.1. Rechtl
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- Seite 123 und 124: Freistellung 123 Das GStG SLH hat k
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