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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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4. Landesgleichstellungsgesetze in Bezug auf Schulen<br />

4.1. Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

Da öffentliche Schulen Teil der Verwaltung der Länder sind, erstreckt sich der Geltungsbereich<br />

der Gesetze in allen Bundesländern auch auf den <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> und dessen Beschäftigte.<br />

Ausnahmeregelungen, wie sie für den Hochschulbereich in den Landesgleichstellungsgesetzen<br />

von Brandenburg und Rheinland-Pfalz vorgesehen sind, gibt es für den <strong>schulischen</strong><br />

<strong>Bereich</strong> keine. Demzufolge gelten die Gesetze für alle öffentlichen allgemeinbildenden<br />

und beruflichen Schulen, gleich ob sie unter staatlicher oder wie einige Schulen in Bayern<br />

unter kommunaler Verwaltung stehen. Für Beschäftigte in Privatschulen hingegen finden sich<br />

keine Regelungen in den Landesgleichstellungsgesetzen. Sie wurden nicht in den Geltungsbereich<br />

der Gesetze aufgenommen.<br />

4.2. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Die Frage, an welchen Stellen <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte tätig sind,<br />

ist von drei Faktoren abhängig:<br />

• vom Aufbau der <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebene<br />

• von Best<strong>im</strong>mungen des jeweiligen Personalvertretungs- und Landesgleichstellungsgesetzes,<br />

ob Schule Dienststellen sind<br />

• von Einschränkungen hinsichtlich der Bestellung bzw. Wahl von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

durch Angabe einer Mindestbeschäftigtenzahl in der Dienststelle.<br />

Aufgrund der länderspezifischen Regelungen besteht gegenwärtig für die Bestellung bzw.<br />

Wahl der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> der einzelnen Bundesländern<br />

folgende Situation:<br />

Übersicht 1: Frauenvertretungen <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Bundesland<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Frauenvertretungen<br />

auf <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebenen an Schulen<br />

• eine Frauenvertreterin <strong>im</strong> Kultusministerium<br />

• je eine Frauenvertreterin an vier Oberschulämtern<br />

• je ein Frauenvertreterin an 30 Staatlichen<br />

Schulämtern<br />

Bayern • eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />

Ministerium für Unterricht und Kultus<br />

• 460 Frauenvertreterinnen an<br />

Schulen über 50 Beschäftigte<br />

• 3.836 Ansprechpartnerinnen<br />

an Schulen unter 50 Beschäftigte<br />

• keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

an Schulen<br />

• Ansprechpartnerinnen an<br />

Staatlichen Schulämtern und<br />

Schulen

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