Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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4. Landesgleichstellungsgesetze in Bezug auf Schulen<br />
4.1. Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />
Da öffentliche Schulen Teil der Verwaltung der Länder sind, erstreckt sich der Geltungsbereich<br />
der Gesetze in allen Bundesländern auch auf den <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> und dessen Beschäftigte.<br />
Ausnahmeregelungen, wie sie für den Hochschulbereich in den Landesgleichstellungsgesetzen<br />
von Brandenburg und Rheinland-Pfalz vorgesehen sind, gibt es für den <strong>schulischen</strong><br />
<strong>Bereich</strong> keine. Demzufolge gelten die Gesetze für alle öffentlichen allgemeinbildenden<br />
und beruflichen Schulen, gleich ob sie unter staatlicher oder wie einige Schulen in Bayern<br />
unter kommunaler Verwaltung stehen. Für Beschäftigte in Privatschulen hingegen finden sich<br />
keine Regelungen in den Landesgleichstellungsgesetzen. Sie wurden nicht in den Geltungsbereich<br />
der Gesetze aufgenommen.<br />
4.2. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Die Frage, an welchen Stellen <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte tätig sind,<br />
ist von drei Faktoren abhängig:<br />
• vom Aufbau der <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebene<br />
• von Best<strong>im</strong>mungen des jeweiligen Personalvertretungs- und Landesgleichstellungsgesetzes,<br />
ob Schule Dienststellen sind<br />
• von Einschränkungen hinsichtlich der Bestellung bzw. Wahl von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
durch Angabe einer Mindestbeschäftigtenzahl in der Dienststelle.<br />
Aufgrund der länderspezifischen Regelungen besteht gegenwärtig für die Bestellung bzw.<br />
Wahl der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> der einzelnen Bundesländern<br />
folgende Situation:<br />
Übersicht 1: Frauenvertretungen <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Bundesland<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Frauenvertretungen<br />
auf <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebenen an Schulen<br />
• eine Frauenvertreterin <strong>im</strong> Kultusministerium<br />
• je eine Frauenvertreterin an vier Oberschulämtern<br />
• je ein Frauenvertreterin an 30 Staatlichen<br />
Schulämtern<br />
Bayern • eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />
Ministerium für Unterricht und Kultus<br />
• 460 Frauenvertreterinnen an<br />
Schulen über 50 Beschäftigte<br />
• 3.836 Ansprechpartnerinnen<br />
an Schulen unter 50 Beschäftigte<br />
• keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
an Schulen<br />
• Ansprechpartnerinnen an<br />
Staatlichen Schulämtern und<br />
Schulen