Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Bayern<br />
2.1. Rechtlicher Rahmen<br />
Landesgleichstellungsgesetz<br />
37<br />
Das Bayrisches Gesetz zur <strong>Gleichstellung</strong> von Frauen und Männern (BayGlG) ist seit dem<br />
24.03.1996 in Kraft. Es wurde 1999 zuletzt geändert. Neben Hessen und Niedersachsen ist<br />
Bayern eines von drei Bundesländern in denen ein Termin für das Außerkraftsetzen des Gesetzes<br />
vorgesehen ist, und zwar zum 30.06.2006.<br />
Schulgesetz<br />
Das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung<br />
vom 31.05.00 und zuletzt geändert am 24.12.2002 enthält zwei Paragraphen, die sich auf<br />
die <strong>Gleichstellung</strong> von Männern und Frauen bzw. Jungen und Mädchen beziehen.<br />
Vorschrift Inhalt<br />
Bildungs- und Erziehungsauftrag<br />
Art. 1, Abs. 1<br />
Aufgaben der Schulen, Art.<br />
2, Abs. 1<br />
Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs-<br />
und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen<br />
Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz<br />
und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht<br />
vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde<br />
des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern<br />
und Frauen, (...)<br />
Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe,<br />
(...)<br />
die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und<br />
Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender<br />
Nachteile hinzuwirken,<br />
die Schülerinnen und Schüler zur gleichberechtigten Wahrnehmung<br />
ihrer Rechte und Pflichten in Familie, Staat und Gesellschaft<br />
zu befähigen, insbesondere Buben und junge Männer<br />
zu ermutigen, ihre künftige Vaterrolle verantwortlich anzunehmen<br />
sowie Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich<br />
zu teilen<br />
auf Arbeitswelt und Beruf vorzubereiten, in der Berufswahl zu<br />
unterstützen und dabei insbesondere Mädchen und Frauen zu<br />
ermutigen, ihr Berufsspektrum zu erweitern, (...)<br />
Bayerisches Landespersonalvertretungsgesetz vom 11.11.1986<br />
In dem zuletzt 1998 geänderten Gesetz sind folgende gleichstellungsbezogene Regelungen zu<br />
paritätischen Besetzung von Gremien und bei der allgemeinen Aufgabenstellung des Personalrats<br />
enthalten:<br />
• § 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen: