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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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96<br />

Schulformen Lehrkräfte<br />

insgesamt<br />

Frauenanteil in %<br />

Lehrkräfte Funktionsstellen<br />

Grund- und Hauptschulen 15.553 76,9 46,2<br />

Regionale Schulen 1 2.133 58,9 20,0<br />

Realschulen 4.494 64,2 31,5<br />

Gymnasien 8.087 47,4 21,9<br />

Integrierte Gesamtschulen 1.227 55,8 36,5<br />

Sonderschulen 3.284 72,1 23,8<br />

Berufliche Schulen 5.252 38,3 12,4<br />

1 Verbunde Haupt- und Realschulen, Quelle: Angaben der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Ministerium<br />

für den Schulbereich mit einem Schreiben vom 12.01.2004<br />

11.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />

Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des LGG ausdrücklich auch für Schulen best<strong>im</strong>mt.<br />

§ 2 Abs. 1 legt fest, dass das Gesetz auch für Schulen gilt.<br />

Personalverwaltende Stelle in Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

in Trier mit den beiden Außenstellen Schulaufsicht in Koblenz und Neustadt. Für die Erstellung<br />

der Frauenförderpläne ist das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig.<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Nach § 15 Abs. 1 LGG sind in jeder Dienststelle mit mindestens 30 regelmäßig Beschäftigten<br />

eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen. Als einziges Bundesland<br />

neben Hessen sieht das Gesetz vor, dass in Dienststellen unter 30 Beschäftigten ebenfalls<br />

eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt werden kann.<br />

Im <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> sind <strong>im</strong> Ministerium zwei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt: Eine<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist für das Ministerium selbst und die pädagogischen Serviceeinrichtungen<br />

(Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung, Pädagogisches<br />

Zentrum, Landesmedienzentrum) und die zweite <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist für den<br />

gesamten Schulbereich zuständig.<br />

Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ist eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt und an den beiden Außenstellen Schulaufsicht in Koblenz und Neustadt ist jeweils<br />

eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mit einer halben Stelle beschäftigt.<br />

Über die Anzahl der Schulen mit mindestens 30 Beschäftigten, an denen eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

und eine Stellvertreterin bestellt worden ist und über die Anzahl der Schulen

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