Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
96<br />
Schulformen Lehrkräfte<br />
insgesamt<br />
Frauenanteil in %<br />
Lehrkräfte Funktionsstellen<br />
Grund- und Hauptschulen 15.553 76,9 46,2<br />
Regionale Schulen 1 2.133 58,9 20,0<br />
Realschulen 4.494 64,2 31,5<br />
Gymnasien 8.087 47,4 21,9<br />
Integrierte Gesamtschulen 1.227 55,8 36,5<br />
Sonderschulen 3.284 72,1 23,8<br />
Berufliche Schulen 5.252 38,3 12,4<br />
1 Verbunde Haupt- und Realschulen, Quelle: Angaben der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Ministerium<br />
für den Schulbereich mit einem Schreiben vom 12.01.2004<br />
11.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />
Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />
Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des LGG ausdrücklich auch für Schulen best<strong>im</strong>mt.<br />
§ 2 Abs. 1 legt fest, dass das Gesetz auch für Schulen gilt.<br />
Personalverwaltende Stelle in Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />
in Trier mit den beiden Außenstellen Schulaufsicht in Koblenz und Neustadt. Für die Erstellung<br />
der Frauenförderpläne ist das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig.<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
Nach § 15 Abs. 1 LGG sind in jeder Dienststelle mit mindestens 30 regelmäßig Beschäftigten<br />
eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen. Als einziges Bundesland<br />
neben Hessen sieht das Gesetz vor, dass in Dienststellen unter 30 Beschäftigten ebenfalls<br />
eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt werden kann.<br />
Im <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> sind <strong>im</strong> Ministerium zwei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt: Eine<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist für das Ministerium selbst und die pädagogischen Serviceeinrichtungen<br />
(Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung, Pädagogisches<br />
Zentrum, Landesmedienzentrum) und die zweite <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist für den<br />
gesamten Schulbereich zuständig.<br />
Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ist eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
bestellt und an den beiden Außenstellen Schulaufsicht in Koblenz und Neustadt ist jeweils<br />
eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mit einer halben Stelle beschäftigt.<br />
Über die Anzahl der Schulen mit mindestens 30 Beschäftigten, an denen eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
und eine Stellvertreterin bestellt worden ist und über die Anzahl der Schulen