Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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Bundesland<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
24<br />
Frauenvertretungen<br />
auf <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebenen an Schulen<br />
• zwei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />
Ministerium Bildung, Frauen und<br />
Jugend<br />
• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in<br />
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen<br />
und den beiden Außenstellen<br />
Saarland • 11 Frauenbeauftragte <strong>im</strong> Ministerium<br />
für Bildung, Kultur und Wissenschaft<br />
Sachsen • eine Frauenbeauftragte <strong>im</strong> Kultusministerium<br />
• je eine Frauenbeauftragte an fünf<br />
Regionalschulämter<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
• eine hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
<strong>im</strong> Kultusministerium<br />
• eine hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt<br />
• eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />
Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />
Forschung und Kultur<br />
Thüringen • eine Frauenbeauftragte <strong>im</strong><br />
•<br />
Kultusministerium<br />
je eine Frauenbeauftragte an 13<br />
Staatlichen Schulämtern<br />
• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
an Schulen ab 30 Beschäftigte<br />
Kann-Best<strong>im</strong>mung<br />
• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
an Schulen unter 30<br />
Beschäftigte<br />
• keine Frauenbeauftragte an<br />
Schulen<br />
• je eine Frauenbeauftragte an<br />
Schulen ab 10 weibliche Beschäftigte<br />
• ca. 1.000 ehrenamtliche<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an<br />
Schulen ab fünf weibliche<br />
Beschäftigte<br />
• ca.1.097<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an<br />
Schulen ab fünf Beschäftigte<br />
• keine Frauenbeauftragte an<br />
Schulen<br />
• ca. 1.100 Vertrauenspersonen<br />
an Schulen<br />
Quellen: eigene Aufstellung nach Angaben aus den zuständigen Ministerien, Berichten zur Umsetzung<br />
von Landesgleichstellungsgesetzen und Frauenförderplänen<br />
Die Angaben der Übersicht sind durch folgende länderspezifische Regelungen zu ergänzen:<br />
• In Baden-Württemberg sind die Frauenvertreterinnen an Staatlichen Schulämtern per Erlass<br />
des Kultusministeriums außerhalb der gesetzlichen Regelung bestellt.<br />
• In Hamburg benennen die vier pädagogischen Personalräte außerhalb der gesetzlichen<br />
Regelung jeweils eine Vertreterin aus ihrem Freistellungskontingent als Frauenbeauftragte<br />
• In Sachsen-Anhalt sind <strong>im</strong> Landesverwaltungsamt <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Gleichstellung</strong> zwei Sachbearbeiterinnen<br />
für die Lehrkräfte zuständig.<br />
3.3. Vernetzung der Frauenvertretungen<br />
Informationen über eine Vernetzung von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten liegen für Baden-<br />
Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-<br />
Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vor. Zumeist treffen sich die <strong>Gleichstellung</strong>sbe-