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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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Bundesland<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

24<br />

Frauenvertretungen<br />

auf <strong>schulischen</strong> Verwaltungsebenen an Schulen<br />

• zwei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />

Ministerium Bildung, Frauen und<br />

Jugend<br />

• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in<br />

der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen<br />

und den beiden Außenstellen<br />

Saarland • 11 Frauenbeauftragte <strong>im</strong> Ministerium<br />

für Bildung, Kultur und Wissenschaft<br />

Sachsen • eine Frauenbeauftragte <strong>im</strong> Kultusministerium<br />

• je eine Frauenbeauftragte an fünf<br />

Regionalschulämter<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

• eine hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

<strong>im</strong> Kultusministerium<br />

• eine hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt<br />

• eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong><br />

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur<br />

Thüringen • eine Frauenbeauftragte <strong>im</strong><br />

•<br />

Kultusministerium<br />

je eine Frauenbeauftragte an 13<br />

Staatlichen Schulämtern<br />

• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

an Schulen ab 30 Beschäftigte<br />

Kann-Best<strong>im</strong>mung<br />

• je eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

an Schulen unter 30<br />

Beschäftigte<br />

• keine Frauenbeauftragte an<br />

Schulen<br />

• je eine Frauenbeauftragte an<br />

Schulen ab 10 weibliche Beschäftigte<br />

• ca. 1.000 ehrenamtliche<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an<br />

Schulen ab fünf weibliche<br />

Beschäftigte<br />

• ca.1.097<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an<br />

Schulen ab fünf Beschäftigte<br />

• keine Frauenbeauftragte an<br />

Schulen<br />

• ca. 1.100 Vertrauenspersonen<br />

an Schulen<br />

Quellen: eigene Aufstellung nach Angaben aus den zuständigen Ministerien, Berichten zur Umsetzung<br />

von Landesgleichstellungsgesetzen und Frauenförderplänen<br />

Die Angaben der Übersicht sind durch folgende länderspezifische Regelungen zu ergänzen:<br />

• In Baden-Württemberg sind die Frauenvertreterinnen an Staatlichen Schulämtern per Erlass<br />

des Kultusministeriums außerhalb der gesetzlichen Regelung bestellt.<br />

• In Hamburg benennen die vier pädagogischen Personalräte außerhalb der gesetzlichen<br />

Regelung jeweils eine Vertreterin aus ihrem Freistellungskontingent als Frauenbeauftragte<br />

• In Sachsen-Anhalt sind <strong>im</strong> Landesverwaltungsamt <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Gleichstellung</strong> zwei Sachbearbeiterinnen<br />

für die Lehrkräfte zuständig.<br />

3.3. Vernetzung der Frauenvertretungen<br />

Informationen über eine Vernetzung von <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten liegen für Baden-<br />

Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-<br />

Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen vor. Zumeist treffen sich die <strong>Gleichstellung</strong>sbe-

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