Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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keiten für den <strong>Bereich</strong> Gymnasien/Abendgymnasium/Abendrealschule, Grund-/Haupt-<br />
/Sonderschule/Schulämter, Realschule, Berufskolleg, Studienseminar und Rechtsfragen. Um<br />
die Möglichkeit eines Interessenwiderstreits <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte - schulfachliche Dezernentin<br />
auszuschließen, können sich in Einzelfällen alle beschäftigten Lehrkräfte an eine<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte wenden, die nicht für ihre Schulform zuständig ist. Zusätzlich gibt<br />
es in den Bezirksregierungen Fachberaterinnen, die schulformübergreifende Angelegenheiten<br />
zur <strong>Gleichstellung</strong> bearbeiten. Die schulfachlichen Dezernentinnen und die Fachberaterinnen<br />
bilden in den Bezirksregierungen eine Arbeitsgruppe <strong>Gleichstellung</strong>.<br />
Neben den Vertretungsstrukturen auf der Ebene der Bezirksregierungen werden in den Staatlichen<br />
Schulämter <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt. Diese sind für die Lehrkräfte der<br />
Grund-, Haupt- und Sonderschulen des jeweiligen Schulamts zuständig.<br />
Für Schulen und Studienseminare ist in Absatz 2 geregelt, dass eine Ansprechpartnerin für<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sfragen zu bestellen ist, wenn dies die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz<br />
oder der Seminarkonferenz beschließen.<br />
Aufgrund dieser Vorgabe sind dem <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> 60 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte zuzuordnen,<br />
wobei die Aufgabengebiete der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Ministerium und in<br />
den Bezirksregierung über den <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> hinaus gehen. Desweiteren sind in den<br />
Bezirksregierungen, wie bereits aufgeführt, die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten<br />
und die Fachberaterinnen für die Sicherstellung des <strong>Gleichstellung</strong>sgesetzes tätig.<br />
Eine genaue Angabe über die Gesamtzahl der Ansprechpartnerinnen an Schulen und Studienseminaren<br />
liegt nicht vor. Aus einem Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes<br />
von Frau OSTR Dorit Keese in der Bezirksregierung Düsseldorf ist zu entnehmen,<br />
dass zum 22.07.2002 die Anzahl der bestellten Ansprechpartnerinnen in diesem Bezirk<br />
an Grundschulen 78%, an Hauptschulen 79%, an Sonderschulen 86%, an Berufskollegs 97%,<br />
an Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen 98% und an Studienseminaren 100% betrug.<br />
Vernetzung der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
Ein Austausch zwischen den Bezirksregierungen und die Zusammenarbeit mit der obersten<br />
Schulaufsichtsebene zu Fragen der <strong>Gleichstellung</strong>sarbeit findet zwe<strong>im</strong>al <strong>im</strong> Jahr <strong>im</strong> Ministerium<br />
statt.<br />
In der Arbeitsgruppe <strong>Gleichstellung</strong> der Bezirksregierungen arbeiten die in der Schulabteilung<br />
für den nachgeordneten <strong>Bereich</strong> der Schulen, Studienseminare und Schulämter bestellten<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zusammen. Die Arbeitsgruppe <strong>Gleichstellung</strong> kommt in regelmäßigen<br />
Abständen acht bis zehn Mal <strong>im</strong> Jahr zusammen.<br />
Freistellungsregelungen<br />
§ 16 Abs. 2 LGG NRW enthält, wie in Hessen und Niedersachsen, eine Entlastungsstaffel, die<br />
an der Zahl der Beschäftigten ausgerichtet ist. Dabei sind in Nordrhein-Westfalen bei der Zahl