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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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Schulen<br />

57<br />

Lehrkräfte<br />

dar. weiblich<br />

insgesamt absolut in %<br />

Grundschulen 1.394 1.189 85,3<br />

Schulartunabhängige Orientierungsstufen<br />

822 526 64,0<br />

Hauptschulen 414 199 48,1<br />

Realschulen 412 210 51,0<br />

Gymnasien 1.092 421 38,6<br />

Integrierte Gesamtschulen 316 161 50,9<br />

Sonderschulen 551 399 72,4<br />

Abendhaupt- u. realschulen 69 41 59,4<br />

Abendgymnasien 62 31 50,0<br />

Berufliche Schulen 1.188 376 31,6<br />

Insgesamt 6.320 3.553 56,2<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Schuljahr 2002/03<br />

5.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />

Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des LGG für Schulen nicht ausdrücklich best<strong>im</strong>mt.<br />

§ 2 legt fest, dass das Gesetz für die Verwaltungen und die sonstigen Körperschaften,<br />

Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Bremen gilt, womit Schulbehörden und<br />

Schulen eingeschlossen sind.<br />

Frauenbeauftragte<br />

Nach § 11 Abs. 1 LGlG ist in jeder Dienststelle eine Frauenbeauftragte zu wählen.<br />

Schulen kommt kein Dienststellencharakter zu. Die Zuständigkeit für die Schulen liegt be<strong>im</strong><br />

Senat für Bildung. Hier werden die Frauenbeauftragten gewählt.<br />

Frauenvertretungen gibt es somit nur auf der Ebene des Senats für Bildung.<br />

Freistellung<br />

Nach § 15 Abs. 4 LGlG ist die Frauenbeauftragte von der dienstlichen Tätigkeit zu befreien,<br />

soweit es nach Art und Umfang zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist. Die Teilnahme<br />

an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen wird in Absatz 4 ausdrücklich erwähnt.<br />

Darüber hinaus enthält Satz 3 die Regelung, dass eine Mehrbeanspruchung durch die Aufgaben<br />

als Frauenbeauftragte als Mehrarbeit bzw. Leistung von Überstunden gilt. Für verbeamtete<br />

Frauenbeauftragte hat dies jedoch keine direkte Konsequenz.

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