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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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5. Aufstellung oder wesentlichen Änderungen von Plänen zur Herstellung der<br />

Gleichberechtigung von Frauen und Männern,“<br />

• § 71 Einigungsstelle<br />

Erlasse<br />

79<br />

(...) „Der Einigungsstelle sollen Frauen und Männer angehören. Soll von Satz 4 abgewichen<br />

werden, so haben dies die für die Bestellung der Mitglieder zuständigen Stellen<br />

zu begründen.“<br />

• Verordnung über Schulfrauenbeauftragte vom 25.03.98<br />

• Runderlass zur „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen“ vom<br />

25.10.2002<br />

• Gemeinsamer Runderlass über die „Dienstliche Beurteilung der Beamten“ vom<br />

31.10.1983<br />

• Gemeinsamer Runderlass über die „Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“ vom<br />

01.10.1998<br />

• Erlass über die „Vorläufige Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von Stellen der<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter“ vom 04.06.1998<br />

Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Die Landesverwaltung ist dreistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde sind die Ministerien<br />

und die Staatskanzlei. Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz sind die 5 Bezirksregierungen,<br />

wobei es <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> nur vier gibt.<br />

Frauenbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> sind <strong>im</strong> Kultusministerium, in vier Bezirksregierungen<br />

mit der Zuständigkeit für die Schulen ihres Bezirks und an Schulen mit mehr als 50%<br />

männlichen Beschäftigten angesiedelt. Nach Recherchen der Frauenbeauftragten der Bezirksregierungen<br />

sind derzeit ca. 460 Frauenbeauftragte an Schulen bestellt.<br />

Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />

1 Kultusministerium eine Frauenbeauftragte<br />

4 Bezirksregierungen je zwei Frauenbeauftragte an einer Bezirksregierung<br />

ca. 460 1 Schulen eine Frauenbeauftragte an Schulen mit<br />

mehr als 50 % männl. Beschäftigten<br />

1 Stand 01.02.2004 nach Recherche der Frauenbeauftragten der Bezirksregierungen;<br />

die Voraussetzungen zur Bestellung der Frauenbeauftragten ändern sich mit jedem<br />

Einstellungstermin<br />

Umstrukturierungen <strong>im</strong> Verwaltungsaufbau<br />

Im Land Niedersachsen stehen nach dem letztjährigen Regierungswechsel tiefgreifende Umbrüche<br />

an, die einschneidende Änderungen für die <strong>Gleichstellung</strong>spolitik mit sich bringen<br />

werden.

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