Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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5. Aufstellung oder wesentlichen Änderungen von Plänen zur Herstellung der<br />
Gleichberechtigung von Frauen und Männern,“<br />
• § 71 Einigungsstelle<br />
Erlasse<br />
79<br />
(...) „Der Einigungsstelle sollen Frauen und Männer angehören. Soll von Satz 4 abgewichen<br />
werden, so haben dies die für die Bestellung der Mitglieder zuständigen Stellen<br />
zu begründen.“<br />
• Verordnung über Schulfrauenbeauftragte vom 25.03.98<br />
• Runderlass zur „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen“ vom<br />
25.10.2002<br />
• Gemeinsamer Runderlass über die „Dienstliche Beurteilung der Beamten“ vom<br />
31.10.1983<br />
• Gemeinsamer Runderlass über die „Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“ vom<br />
01.10.1998<br />
• Erlass über die „Vorläufige Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von Stellen der<br />
Schulleiterinnen und Schulleiter“ vom 04.06.1998<br />
Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Die Landesverwaltung ist dreistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde sind die Ministerien<br />
und die Staatskanzlei. Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz sind die 5 Bezirksregierungen,<br />
wobei es <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> nur vier gibt.<br />
Frauenbeauftragte <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> sind <strong>im</strong> Kultusministerium, in vier Bezirksregierungen<br />
mit der Zuständigkeit für die Schulen ihres Bezirks und an Schulen mit mehr als 50%<br />
männlichen Beschäftigten angesiedelt. Nach Recherchen der Frauenbeauftragten der Bezirksregierungen<br />
sind derzeit ca. 460 Frauenbeauftragte an Schulen bestellt.<br />
Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />
1 Kultusministerium eine Frauenbeauftragte<br />
4 Bezirksregierungen je zwei Frauenbeauftragte an einer Bezirksregierung<br />
ca. 460 1 Schulen eine Frauenbeauftragte an Schulen mit<br />
mehr als 50 % männl. Beschäftigten<br />
1 Stand 01.02.2004 nach Recherche der Frauenbeauftragten der Bezirksregierungen;<br />
die Voraussetzungen zur Bestellung der Frauenbeauftragten ändern sich mit jedem<br />
Einstellungstermin<br />
Umstrukturierungen <strong>im</strong> Verwaltungsaufbau<br />
Im Land Niedersachsen stehen nach dem letztjährigen Regierungswechsel tiefgreifende Umbrüche<br />
an, die einschneidende Änderungen für die <strong>Gleichstellung</strong>spolitik mit sich bringen<br />
werden.