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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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87<br />

46,8%, Weiterbildungskollegs mit 45,3%. Mit 88% liegt der Frauenanteil an Grundschulen<br />

am höchsten und an Berufskollegs mit 38,6% am niedrigsten.<br />

Schulen<br />

Lehrkräfte<br />

dar. weiblich<br />

insgesamt absolut in %<br />

Grundschule 44.511 39.161 88,0<br />

Hauptschule<br />

20.934 12.238 58,5<br />

Volksschule 58 38 65,5<br />

Realschule 19.418 12.668 65,2<br />

Gymnasium 36.638 17.154 46,8<br />

Gesamtschule 17.164 9.308 54,2<br />

Freie Waldorfschule 1.568 970 61,9<br />

Sonderschule 18.964 13.803 72,8<br />

Weiterbildungskolleg 1.425 645 45,3<br />

Berufskolleg 24.060 9.298 38,6<br />

Insgesamt 184.740 115.283 62,4<br />

Quelle: Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, Stand: 16.12.2002<br />

10.3. Landesgleichstellungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />

Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

In § 1 LGG NRW ist der Geltungsbereich des Gesetzes für die Verwaltungen des Landes, der<br />

Gemeinden und der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden<br />

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts best<strong>im</strong>mt. § 3 Abs.<br />

1 legt fest, dass Schulen keine Dienststellen sind, sondern dass für die <strong>im</strong> Landesdienst beschäftigten<br />

Lehrkräfte die Bezirksregierungen und Schulämter die zuständigen Dienststellen<br />

sind. Die Frauenförderpläne <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> werden bei den Bezirksregierungen erstellt.<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Nach § 15 Abs. 1 LGG NRW ist in jeder Dienststelle mit 20 Beschäftigten eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

und eine Stellvertreterin zu bestellen. Im <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong> werden<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>im</strong> Ministerium, in den Bezirksregierungen und den Staatlichen<br />

Schulämtern bestellt.<br />

Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten der Bezirksregierungen sind jedoch für alle <strong>Bereich</strong>e der<br />

Bezirksregierungen zuständig. Um hier eine angemessene Vertretungsstruktur für den <strong>schulischen</strong><br />

<strong>Bereich</strong> zu schaffen, wird die Tätigkeit als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte/r in den Schulabteilungen<br />

als eine zusätzliche Generalie gewertet und von den schulfachlichen Dezernentinnen<br />

und Dezernenten ausgeübt. In den Bezirksregierungen gibt es schulfachliche Zuständig-

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