Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
114<br />
• § 58 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes; Wahrung der Vereinigungsfreiheit<br />
(4) „Dienststelle und Personalrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche<br />
Behandlung von Beschäftigten wegen (...) ihres Geschlechts unterbleibt.“<br />
• § 65 Mitbest<strong>im</strong>mung in sozialen Angelegenheiten<br />
(1) „Der Personalrat best<strong>im</strong>mt, (...) in folgenden Angelegenheiten mit:<br />
(...)<br />
5. Aufstellung von Förderplänen zur <strong>Gleichstellung</strong> von Frauen und Männern, (...)“<br />
• § 66 Mitbest<strong>im</strong>mung in Angelegenheiten der Beamten<br />
(...)<br />
13. „Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung aus familiären<br />
Gründen“<br />
• § 67 Mitbest<strong>im</strong>mung in Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter<br />
(1) „Der Personalrat best<strong>im</strong>mt in folgenden Personalangelegenheiten der Angestellten<br />
und Arbeiter mit:<br />
(...)<br />
11. Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung aus familiären<br />
Gründen“<br />
Andere Gesetze, Erlasse und Verordnungen<br />
• Gesetz zur Förderung der <strong>Gleichstellung</strong> der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache<br />
des Landes Sachsen-Anhalt<br />
• Runderlass zum Erstellen von Frauenförderplänen vom 16.01.2002<br />
Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong>:<br />
Bis zum bis 31.12.2003 galt nachstehender Aufbau der Verwaltung, der <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
neben dem Kultusministerium als Oberste Landesbehörde auf der unteren Ebene Staatliche<br />
Schulämter als verantwortliche Dienststellen hatte.<br />
Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />
1 Kultusministerium eine hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
9 Staatliche Schulämter jeweils eine hauptamtliche<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
1000 Schulen ab 5 weibliche<br />
Beschäftigte<br />
jeweils eine ehrenamtliche<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
Nach der Auflösung der Schulämter zum 01.01.2004 übern<strong>im</strong>mt ein Landesverwaltungsamt<br />
die bisherigen Aufgaben der Schulämter.<br />
Hauptamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gibt es demnach auf der Ebene des Ministeriums,<br />
<strong>im</strong> Landesverwaltungsamt und ehrenamtliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an Schulen ab 5<br />
weibliche Beschäftigte.