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Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW

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51<br />

gänge zu behandeln, die ... Besonders sollen dabei auch fragen der <strong>Gleichstellung</strong> von<br />

Frau und Mann, ...“<br />

• § 58 Ziele der Zusammenarbeit<br />

(1) „Die Personalvertretung und die Dienststelle haben dafür gemeinsam zu sorgen,<br />

...<br />

2. dass alle Beschäftigten der Dienststelle und alle Personen, die sich um eine Bewerbung<br />

in der Dienststelle bewerben, nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere<br />

dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen (...) ihres Geschlechts<br />

unterbleibt.<br />

...<br />

5. Maßnahmen durchgeführt werden, die der <strong>Gleichstellung</strong> von Frauen und Männern<br />

dienen<br />

...<br />

(2) Die Personalvertretung und die Dienststelle fördern insbesondere<br />

...<br />

5. Eingliederung und berufliche Entwicklung von Frauen und Männern, die wegen der<br />

Betreuung ihrer Kinder längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschlossen waren, ...“<br />

• § 65 Mitbest<strong>im</strong>mung bei organisatorischen Angelegenheiten<br />

„Der Personalrat hat in folgenden organisatorischen Angelegenheiten<br />

mitzubest<strong>im</strong>men,<br />

7. Aufstellung oder wesentliche Änderungen von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung<br />

von Frauen und Männern.“<br />

• § 79 Zahl der Mitglieder<br />

(2) „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich aus Angehörigen der verschiedenen<br />

Beschäftigungsarten der der Dienststelle angehörenden jugendlichen<br />

Beschäftigten zusammensetzen.“<br />

• § 98 Wahlordnung<br />

(2) „Die Wahlordnung muss Regeln über die Wahl von Frauen und Männern entsprechend<br />

ihrem Anteil an den wahlberechtigten beschäftigten der Dienststelle vorsehen.“<br />

Verwaltungsaufbau und Frauenvertretung <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong>:<br />

Der Aufbau der Landesverwaltung ist zweistufig. Für Schulen sind das Kultusministerium<br />

und die Staatlichen Schulämter zuständig. Auf beiden Ebenen sind <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

angesiedelt. In Schulen gibt es keine Frauenvertretungen.<br />

Anzahl Schulbehörden Frauenvertretung<br />

1 Kultusministerium eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

6 Staatliche Schulämter jeweils eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

1.085 Schulen keine

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