Gleichstellung im schulischen Bereich - GEW
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81<br />
Lehrkräfte Lehrkräfte mit Funktionsstellen<br />
1<br />
Schulen<br />
dar. weibl. dar. weibl.<br />
insg. abs. % insg. abs. %<br />
Grundschule 19.089 16.583 86,9 2.601 1.657 63,7<br />
Hauptschule 2<br />
10.574 5.929 56,1 1.137 324 28,5<br />
Grund- und Hauptschule 2 2.776 1.951 70,3 271 103 38,0<br />
selbst. Orientierungsstufe 5.221 3.443 65,9 608 190 31,3<br />
selbständige Realschule 4.772 2.673 56,0 474 114 24,1<br />
Gymnasium 12.065 4.988 41,3 1.277 251 19,7<br />
Abendgymnasium 72 27 37,5 17 5 29,4<br />
Kolleg 82 25 30,5 16 3 18,8<br />
KGS 2.487 1.340 53,9 223 68 30,5<br />
IGS 2.246 1.136 50,6 274 106 38,7<br />
Sonderschule 5.748 4.042 70,3 504 208 41,3<br />
Berufliche Schule 3 11.484 4.223 36,8 k.A. k.A. k.A.<br />
Insgesamt 77.482 46.614 60,2 7.518 3.082 41,0<br />
1 Lehrkräfte, die Anrechnungsstunden haben für die Tätigkeit als: Schulleiter/-innen, ständige/r Vertreter/in,<br />
schulfachl. Koordinator/in, weitere/r Vertreter/in; an Gesamtschulen: didaktische leiter/in,<br />
Stufen- Jahrgangsleiter/in, 2 einschließlich angebundener Orientierungsstufen und/oder Realschulen<br />
Quelle: Kultusministerium Niedersachsen, Stand: 15.08.2002, 3 Statistisches Bundesamt, Fachserie<br />
11, Schuljahr 2002/03<br />
9.3. Landesgleichberechtigungsgesetz in Bezug auf Schulen<br />
Geltungsbereich und Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />
Im Gesetzestext selbst ist der Geltungsbereich des NGG ausdrücklich auch für Schulen best<strong>im</strong>mt.<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 4 legt fest, dass das Gesetz für öffentliche Schulen gilt. Personalverwaltende<br />
Stellen sind in Niedersachsen bislang die vier Bezirksregierungen. Sie sind für die<br />
Erstellung der Frauenförderpläne zuständig. Hier stehen jedoch, wie bereits erwähnt, gravierende<br />
Veränderungen durch das Wegfallen der Bezirksregierungen an.<br />
Frauenbeauftragte<br />
Nach § 18 NGG ist in jeder Dienstelle eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin zu bestellen.<br />
Zusätzlich sind bei jeder Fachabteilung einer Dienststelle, die personalverwaltende Aufgaben<br />
erfüllt, eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin zu bestellen. In Niedersachsen übernehmen<br />
diese Aufgaben vier Bezirksregierungen. Sie sind für die Lehrkräfte in ihrem <strong>Bereich</strong><br />
die zuständige Frauenbeauftragte und erstellen auch die Frauenförderpläne.<br />
Zusätzlich hat Niedersachsen als einziges Bundesland einen eigenen Paragraphen zu Schulfrauenbeauftragten<br />
<strong>im</strong> Gesetz. Nach § 23 NGG Abs. 1 sind an jeder Schule eine Schulfrauenbeauftragte<br />
und eine Vertreterin nach zu berücksichtigenden Vorschlägen der weiblichen