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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Arbeiten an der europäischen Finanzmarktarchitektur 165<br />

ning), die in Spanien schon vor der Krise als antizyklisches Regulierungsinstrument eingesetzt<br />

wurde, Preis- und Kreditblasen nicht verhindert. Zudem besteht die Gefahr, dass nationale<br />

Aufsichtsbehörden nicht hinreichend unabhängig von nationalen (politischen) Interessen<br />

sind, sodass möglicherweise zu spät, zu zögerlich oder gar nicht gehandelt wird. Es wäre daher<br />

zu überlegen, den antizyklischen Puffer durch eine zentrale Institution wie den ESRB festlegen<br />

zu lassen, um dadurch die Risiken im gesamten europäischen Finanzsystem besser berücksichtigen<br />

zu können.<br />

276. Die Etablierung des ESRB und seines deutschen Pendants sind Schritte hin zu einer<br />

verbesserten Kontrolle systemischer Risiken im Finanzsektor. Allerdings sind die Informations-<br />

und Durchgriffsrechte sehr begrenzt. Daher sollte gerade der Zugang zu aufsichtsrechtlichen<br />

Informationen <strong>für</strong> diese Institutionen deutlich verbessert werden. Ziel sollte es sein, dass<br />

alle Institutionen mit Aufsichtsfunktionen schnell und unbürokratisch mit den erforderlichen<br />

Informationen versorgt werden. Zudem wäre es sinnvoll, die Arbeit des deutschen Ausschusses<br />

<strong>für</strong> Finanzstabilität durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat begleiten zu lassen.<br />

Entsprechende Vorschläge wurden bereits früher <strong>für</strong> die Bankenaufsicht in Deutschland<br />

gemacht (Hartmann-Wendels et al., 2010). Bei der Festlegung nationaler makroprudenzieller<br />

Standards besteht zumindest theoretisch die Gefahr, dass es indirekt zu einer Renationalisierung<br />

der Geldpolitik kommt. Deshalb sollte der Rahmen <strong>für</strong> die nationalen makroprudenziellen<br />

Aufsichten jeweils so ausgestaltet sein, dass Maßnahmen auf nationaler Ebene nur in enger<br />

Zusammenarbeit mit der europäischen Ebene ergriffen werden können.<br />

2. Restrukturierungs- und Abwicklungsregime<br />

277. In der Finanzmarktkrise haben sich die Mechanismen zum Umgang mit Banken in<br />

Schieflage als un<strong>zur</strong>eichend erwiesen. Im Gegensatz zu der ganz überwiegenden Anzahl früherer<br />

Sanierungsfälle waren große, international tätige Banken von einer Insolvenz bedroht.<br />

Damit war die Stabilität des gesamten Bankensystems gefährdet, da es aufgrund der Komplexität<br />

vertraglicher Beziehungen nicht wie in einem üblichen Insolvenzverfahren möglich gewesen<br />

wäre, alle vertraglichen Zahlungen zunächst auszusetzen, Gläubigeransprüche abzuwägen<br />

und eine Bank dann langsam abzuwickeln oder zu sanieren. Zudem wären die bestehenden<br />

Sicherungssysteme finanziell überfordert gewesen. Daher wurde in Deutschland mit<br />

dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eine neue Institution gegründet, der die<br />

Aufgabe der Sanierung und Abwicklung der Banken, die staatliche Hilfen erhalten haben,<br />

übertragen wurde.<br />

278. Diese Probleme haben gezeigt, dass spezifische Verfahren <strong>zur</strong> Restrukturierung und<br />

Abwicklung von Banken geschaffen werden müssen, um die systemischen Rückwirkungen<br />

von (drohenden) Bankeninsolvenzen zu reduzieren und Marktaustritte auch größerer Banken<br />

zu ermöglichen. Die Restrukturierung zielt darauf ab, ein bestandsgefährdetes Finanzinstitut<br />

als Ganzes oder zumindest die <strong>für</strong> die Stabilität des Finanzsystems kritischen Teile zu erhalten.<br />

Dagegen werden im Rahmen der Abwicklung, an deren Ende die Auflösung des Instituts<br />

steht, die Vermögensgegenstände des Instituts einzeln liquidiert und die Gläubiger ausgezahlt.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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